Ein kleines Foodgeschäft ist eine der wenigen Selbstständigkeiten, die du im Ruhestand für unter 500 € starten kannst — in einer Küche, die dir schon gehört, ohne Mietvertrag, ohne Personal, ohne Kredit. Das ist der ganze Reiz. Die Rezepte hast du, die Ausstattung auch, und — das vergessen die meisten — vierzig Jahre lang Menschen im Ort, die längst wissen, dass du gut kochst.

Hier die Kurzfassung. Du meldest ein Gewerbe an, registrierst dich bei der Lebensmittelüberwachung, machst die Belehrung beim Gesundheitsamt, suchst dir ein Produkt aus, verkaufst auf Vorbestellung an einem festen Tag in der Woche und rechnest den Preis mit dem Drei- bis Vierfachen deines Wareneinsatzes. Und die wichtigste Entwarnung gleich vorweg: Wenn du die Regelaltersrente beziehst, darfst du seit dem 1.1.2023 unbegrenzt dazuverdienen. Deine Rente wird nicht gekürzt. Alles Weitere sind Details, und die stehen unten.

Das hier ist eine verständliche Erklärung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Zahlen und Grenzen ändern sich jedes Jahr, und jede Kommune legt noch eigene Auflagen drauf. Ruf einmal an, bevor du planst.

Was ein Foodgeschäft im Ruhestand anders macht

Die meisten Ratgeber für Heimküchen sind für jemanden geschrieben, der nächsten Monat Geld braucht. Das bist du nicht, und das ändert drei Dinge.

Du kannst richtig kalkulieren. Keine Panikpreise, kein Rabatt, um eine Kundin zu gewinnen, die du gar nicht brauchst. Allein damit bist du schon besser aufgestellt als die Hälfte aller Heimküchen.

Du hast Regeln, die andere nicht haben. Rente, Krankenkasse, manchmal der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft. Über diese Punkte redet fast niemand — und genau die kosten am Ende Geld.

Dein Körper redet mit. Eine 22-Jährige backt 14 Stunden durch und fühlt sich am nächsten Tag gut. Du baust ein Geschäft, das zu Knien, Handgelenken und einer Energie passen muss, die nicht mehr die von 40 ist. Plan das absichtlich ein, dann trägt das über Jahre. Ignorier es, und du hörst im dritten Monat auf.

Und der Vorteil? Der ist größer als alle Nachteile zusammen. Du kennst Hunderte Menschen in deinem Ort. Kirchengemeinde, Kegelclub, Chor, Lesekreis, ehemalige Kolleginnen, Nachbarn, die Eltern aus der Schule deiner Enkel. Diese Liste würde eine junge Gründerin Tausende Euro Werbung kosten.

Was ein kleines Foodgeschäft mit deiner Rente macht

Das ist die Frage, die alle zuerst stellen. Also klären wir sie zuerst — und die Antwort ist für die meisten Menschen erfreulich.

Regelaltersrente: seit 2023 gibt es keine Grenze mehr

Wenn du die Regelaltersrente beziehst, ist der Hinzuverdienst unbegrenzt. Du kannst 500 € im Monat verdienen oder 3.000 €, deine Rente bleibt gleich. Das war früher anders und ist bei vielen noch als alte Angst im Kopf.

Vorgezogene Altersrente: die Grenzen sind auch weg

Auch wer vorzeitig in Rente gegangen ist — mit 63, mit 64, als langjährig Versicherter oder als schwerbehinderter Mensch —, hat seit dem 1.1.2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Die alte Grenze von 6.300 € im Jahr, an der sich jahrelang alle abgearbeitet haben, gibt es nicht mehr. Auch die Corona-Sonderregel mit den 46.060 € ist damit erledigt.

Das ist die Entwarnung, wegen der viele diesen Artikel überhaupt lesen. Du darfst backen, einkochen und verkaufen, ohne jeden Monat nachzurechnen, ob dir die Rente gekürzt wird.

Erwerbsminderungsrente: hier gelten die Grenzen weiter

Eine wichtige Ausnahme, und sie betrifft nicht wenige Menschen. Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es weiterhin Hinzuverdienstgrenzen. Bei der teilweisen und bei der vollen Erwerbsminderungsrente gelten unterschiedliche Beträge, und sie werden jedes Jahr neu angepasst. Wer darüber kommt, bekommt die Rente gekürzt oder verliert sie ganz.

Nenn hier keine Zahl aus dem Internet, auch nicht diese hier. Ruf bei der Deutschen Rentenversicherung an, bevor du den ersten Kuchen verkaufst. Die Beratung ist kostenlos, das Servicetelefon ist die 0800 1000 4800, und es gibt in fast jeder größeren Stadt eine Auskunfts- und Beratungsstelle, in die du mit deinen Unterlagen gehen kannst. Ein Termin dort ist die beste Stunde, die du in dieses Projekt steckst.

Das Gleiche gilt bei einer Witwen- oder Witwerrente: Dort wird eigenes Einkommen weiterhin angerechnet, wenn es über einen Freibetrag hinausgeht. Auch das gehört in dasselbe Gespräch.

Der Bäcker-Paragraf: § 2 SGB VI

Ein Punkt, den kaum jemand auf dem Schirm hat. Nach § 2 SGB VI sind selbstständige Handwerker in zulassungspflichtigen Handwerken rentenversicherungspflichtig — und Bäcker und Konditoren stehen in dieser Anlage A. Die Pflicht endet in der Regel erst nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen, dann kann man sich befreien lassen.

Wer als Rentnerin oder Rentner backt, ist davon in vielen Fällen befreit oder gar nicht betroffen — aber genau das ist ein Punkt, den du dir bestätigen lassen solltest, bevor du dich in die Handwerksrolle einträgst. Frag bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der Handwerkskammer nach. Zwei Anrufe, und du weißt es sicher.

Krankenversicherung der Rentner: der Punkt, den fast alle übersehen

Die meisten Rentnerinnen und Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Beiträge zahlst du dort auf die Rente. Sobald du selbstständig etwas dazuverdienst, kommt Arbeitseinkommen dazu — und auf dieses Arbeitseinkommen werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

Der zweite Punkt ist wichtiger als der erste: Wenn deine Selbstständigkeit zur hauptberuflichen Tätigkeit wird — nach Zeitaufwand und Einkommen —, kann sich dein Versicherungsstatus komplett ändern. Aus der günstigen KVdR wird dann eine freiwillige Versicherung mit deutlich höheren Beiträgen.

Bei einem Kochtag pro Woche und ein paar hundert Euro Gewinn passiert das normalerweise nicht. Trotzdem gilt: Ruf deine Krankenkasse an, bevor du anfängst, nicht danach. Sag ehrlich, wie viele Stunden du planst und mit welchem Gewinn du rechnest. Die Auskunft ist kostenlos, dauert zehn Minuten, und du bekommst sie auf Wunsch schriftlich. Diesen einen Brief hebst du auf.

Steuern zahlst du weiter — aber es gibt viel Luft nach oben

Ein Alters-Rabatt beim Finanzamt existiert nicht. Wer mit Gewinnabsicht regelmäßig verkauft, ist gewerblich tätig, und der Gewinn wird versteuert. So weit, so bekannt. Interessant sind die Zahlen dahinter.

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei rund 12.000 € pro Person. Bis dahin fällt keine Einkommensteuer an. Der Haken: Ein Teil deiner Rente ist bereits steuerpflichtig, und der Gewinn aus der Küche kommt obendrauf. Genau deshalb spüren manche Rentner die Besteuerung ihrer Rente überhaupt erst, wenn ein kleines Geschäft dazukommt. Wer bisher gar keine Steuererklärung abgeben musste, muss es ab jetzt oft.

Gewerbesteuer zahlst du in der Praxis fast sicher nicht: Der Freibetrag liegt bei 24.500 € Gewinn im Jahr. Eine Heimküche mit einem Verkaufstag pro Woche kommt da nicht hin.

Umsatzsteuer: Solange du unter der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bleibst — 25.000 € Umsatz im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr —, weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Dafür kannst du auch keine Vorsteuer ziehen. Für einen kleinen Betrieb ist das fast immer die bequemere Wahl. Falls du irgendwann darüber kommst: Seit dem 1.1.2026 gelten auf Speisen 7 % Umsatzsteuer in jedem Kanal — im Haus, außer Haus, geliefert. Getränke bleiben bei 19 %.

Deinen Gewinn ermittelst du mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und schickst sie über ELSTER ans Finanzamt. Das ist ein Formular, keine Buchhaltung im großen Stil: Einnahmen minus Ausgaben. Und die Ausgaben zählen alle: Zutaten, Verpackung, Etiketten, Gebühren, Standmiete, Fahrtkosten, anteilig auch Strom und Gas.

Ein praktischer Tipp aus vielen Küchen: Leg ein zweites Girokonto an, über das nur das Geschäft läuft. Am Jahresende sparst du dir damit einen ganzen Nachmittag Zettelsortieren.

Miete, Eigentumswohnung, Versicherung: die drei stillen Stopper

Das ist der Schritt, den Menschen im Ruhestand am häufigsten überspringen — und genau der kann eine Küche wieder zumachen.

Zur Miete: Ein Gewerbe in der Mietwohnung braucht die Zustimmung des Vermieters, sobald es nach außen wirkt — Kundenverkehr im Treppenhaus, Schild an der Tür, ständige Lieferungen. Eine stille Tätigkeit ohne Publikumsverkehr ist meist unproblematisch, aber "meist" ist kein Vertrag. Frag schriftlich und heb die Antwort auf.

In der Eigentumswohnung schaust du in die Teilungserklärung und in die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft. Dort steht, ob eine gewerbliche Nutzung erlaubt ist. Auch hier gilt: Meistens stört sich niemand am Backen. Was stört, sind fremde Autos, die samstags früh vor dem Haus parken.

So baust du drum herum:

  1. Kein Abholpunkt an deiner Wohnungstür. Liefer selbst aus oder nutz einen neutralen Ort — den Gemeindesaal, ein befreundetes Café, deinen Stand auf dem Wochenmarkt.
  2. Bestellungen bündeln. Ein festes Zeitfenster statt zwanzig einzelner Klingelmomente.
  3. Kein Schild, keine Werbung am Haus. Dein Link ersetzt beides.

Und dann die Versicherung, der teuerste blinde Fleck überhaupt: Deine private Haftpflicht deckt kein Gewerbe. Kein Stück. Wenn jemand von deinem Essen krank wird, stehst du ohne Betriebs- und Produkthaftpflicht persönlich gerade — im Ruhestand also mit allem, was du dir aufgebaut hast. Eine passende Police für eine Heimküche kostet 150 € bis 400 € im Jahr. Das ist die günstigste Nachtruhe, die du kaufen kannst.

Der Papierkram: fünf Anmeldungen, meistens unter 200 €

Anders als in den USA gibt es in Deutschland kein eigenes Heimküchen-Gesetz mit einer Liste erlaubter Lebensmittel — und auch keine Umsatzobergrenze. Das EU-Hygienerecht hat in Anhang II Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sogar ein eigenes Kapitel für Räume, die vor allem private Wohnräume sind. Deine Küche ist also ausdrücklich vorgesehen.

Die Reihenfolge, die funktioniert:

  1. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt, 20 € bis 65 € je nach Kommune. Danach schickt dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du über ELSTER ausfüllst.
  2. Bei der Lebensmittelüberwachung registrieren (Veterinär- oder Ordnungsamt, § 6 LFGB und Art. 6 der VO 852/2004). Kostenlos, aber Pflicht. Danach kann eine Kontrolle in deine Küche kommen — meist freundlicher, als alle befürchten.
  3. Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt, 20 € bis 35 €, höchstens drei Monate vor dem Start. Die Folgebelehrung machst du alle zwei Jahre selbst und schreibst sie auf.
  4. HACCP-Konzept und Eigenkontrolle. Klingt groß, ist bei einer Heimküche eine Mappe: Temperaturliste für den Kühlschrank, Reinigungsplan, bei Catering zusätzlich Rückstellproben.
  5. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) — Pflichtmitgliedschaft, Anmeldung innerhalb einer Woche nach dem Start, auch ohne Angestellte.

Zwei Punkte kommen dazu, wenn du backst: Bäcker und Konditor sind zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung). Für kleine Mengen greift oft der Minderhandwerks- beziehungsweise Nebenbetriebs-Paragraf § 3 HwO. Ob dein Umfang darunter fällt, sagt dir die Handwerkskammer — frag nach, rate nicht.

Aufs Etikett gehören nach Artikel 9 LMIV: Bezeichnung, Zutaten absteigend nach Gewicht, die 14 EU-Allergene hervorgehoben (fett), Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum bei leicht verderblicher Ware, dein Name und deine Anschrift, eine Los-Nummer und der Aufbewahrungshinweis. "Bio" darfst du nur schreiben, wenn du öko-zertifiziert bist — sonst kommt die Abmahnung.

Ein Wort zu den Temperaturen, weil englische Ratgeber hier Unsinn erzählen: In Deutschland gilt DIN 10508. Warm halten bei mindestens 65 °C, kalt bei höchstens 7 °C, tiefgekühlt bei −18 °C, wieder erhitzen auf 72 °C für zwei Minuten. Vergiss alles, was in Fahrenheit geschrieben ist.

Die ausführliche Fassung mit allen Sonderfällen steht in darf ich Essen von zu Hause verkaufen.

Such dir ein Produkt aus, das zu deinen Händen passt

Alle sagen dir: Nimm das, was du am besten kochst. Nimm auch das, was dich nicht kaputtmacht.

Freundlich zu Händen, Rücken und Knien:

  • Plätzchen, Cantuccini, Butterkekse — leichte Bleche, kurze Backzeit, gut nach oben und unten skalierbar
  • Marmelade, Chutney, eingelegtes Gemüse, Soßen — lange haltbar, kein Zeitdruck, verkaufen sich monatelang
  • Granola, Gewürzmischungen, Backmischungen im Glas — kaum Stehzeit
  • Kastenkuchen, Rührkuchen, Blechkuchen — ein Blech, ein Backgang, kein Dekorations-Marathon
  • Tiefgekühlte Maultaschen, Klöße, Piroggen, Krautwickel — die kannst du im Sitzen füllen

Schwerer, als es aussieht:

  • Motivtorten und Etagentorten — stundenlange Feinarbeit im Stehen
  • Sauerteigbrot in Menge — schwerer Teig, unhandliches Heben, heiße Töpfe
  • Catering auf großen Blechen — volle Gastronorm-Bleche sind schwer und heiß und nehmen auf keine Schulter Rücksicht
  • Alles Frittierte oder alles, was warm serviert werden muss — der Zeitdruck ist der eigentliche Preis

Deine Familienrezepte sind hier das eigentliche Produkt. Die Piroggen deiner Mutter, der Christstollen, den sonst niemand mehr macht, die Grillsoße, um die sich die ganze Familie streitet. Da konkurriert niemand unter 40 mit dir — und genau dafür zahlen Leute gern mehr.

Richt die Küche so ein, dass sie dich nicht auslaugt

Kleine Änderungen, großer Unterschied über ein Jahr:

  • Bring eine Arbeitsfläche auf die richtige Höhe, damit du nicht gebeugt stehst. Ein dickes Schneidebrett oder ein hoher Hocker an der Arbeitsplatte lösen das Meiste.
  • Setz dich für die Fummelarbeit hin. Füllen, verpacken, etikettieren, Schleife binden — alles geht im Sitzen.
  • Kauf leichtere Bleche. Aluminium statt schwerem Guss. Backmatten statt Kratzen.
  • Hol dir einen Rollwagen. Trag keine Bleche mehr durch die Küche, fahr sie.
  • Mach Licht. Ein Thermometer um sechs Uhr morgens abzulesen ist keine Charakterprüfung.
  • Rutschfeste Matten dort, wo du stehst — und dort, wo du dich mit etwas Heißem drehst.
  • Setz dir eine Obergrenze pro Backtag und halt sie ein. "Ich mache 40 Schachteln, dann ist Schluss" ist eine Geschäftsregel, keine Schwäche.

Und eine Regel, die mehr Menschen rettet als jedes Gerät: In den ersten drei Monaten nie zwei Tage hintereinander kochen. Ein Kochtag, ein Ruhetag, mindestens.

Dein unfairer Vorteil: vierzig Jahre Kontakte

Mach diese Übung heute. Nimm ein Heft und schreib 25 Menschen auf, die schon von deinem Essen gegessen und etwas Nettes dazu gesagt haben. Gemeinde, Nachbarn, alte Kolleginnen, die Wandergruppe, deine Friseurin, die Familie aus Nummer 14.

Diese Liste ist dein Start. Schreib sie persönlich an, nicht als Rundmail, und sag: Ich mache diesen Samstag 20 Schachteln. Du wirst ausverkauft sein. Heimküchen scheitern am Anfang fast nie an fehlenden Kunden. Sie scheitern an zu niedrigen Preisen und an Erschöpfung.

Und du hast etwas, das jüngere Anbieter nicht haben: Zeit unter der Woche. Wochenmärkte am Dienstag oder Donnerstag, Lieferungen in Büros am Mittwoch, feste Bestellungen für eine Senioreneinrichtung, ein Abholfenster am Vormittag, wenn alle anderen Heimbäcker im Job sind. Weniger Konkurrenz, ruhigere Tage. Wie ein Marktstand konkret läuft, steht in auf dem Wochenmarkt verkaufen.

Kalkulier wie ein Betrieb, nicht wie eine Gefälligkeit

Es gibt eine Falle, die praktisch für Rentnerinnen und Rentner gebaut wurde: Alle wissen, dass du das Geld nicht brauchst — also erwarten sie Freundschaftspreise. Und du bist versucht, sie zu geben.

Tu es nicht. Rechne mit dem Drei- bis Vierfachen deines vollen Wareneinsatzes — und rechne wirklich alles mit. Butter, Mehl, Backpapier, die Schachtel, den Aufkleber, das Band, die Fahrt zum Großmarkt. Die Kleinigkeiten fressen still den Gewinn. Wie du das sauber durchrechnest, steht Schritt für Schritt in Tellerkosten berechnen.

Realistische deutsche Preise 2026 als Orientierung:

ProduktÜblicher VerkaufspreisGrober Wareneinsatz
Kuchen am Stück, Blech oder Torte3,50–4,50 €0,90–1,40 €
Ganzer Rührkuchen, Kastenform14,00–20,00 €3,50–5,50 €
Marmelade oder Chutney, 220-g-Glas4,00–6,00 €1,20–1,90 €
Plätzchen, 200-g-Tüte4,50–6,00 €1,40–1,90 €
Gewürzmischung, 50-g-Glas4,50–7,00 €1,10–1,80 €
Tiefkühlgericht, 500-g-Portion8,00–12,00 €2,80–4,20 €

Preise schwanken je nach Region und Zutatenqualität, und die Einkaufspreise ändern sich schneller, als man denkt. Rechne mit deinen echten Kassenbons nach, nicht mit dieser Tabelle.

Ein Satz, der funktioniert, warm gesagt: "Mach ich gern für dich — zwölf Stück kosten 42 €, und am Samstag habe ich noch Platz." Keine Entschuldigung, keine Erklärung. Die meisten zahlen gern. Wer es nicht tut, war nie Kundschaft.

Zwei, drei Geschenk-Chargen im Jahr für Menschen, die es wirklich verdient haben — das ist Großzügigkeit. Alles für alle zu billig zu machen ist nur ein langsamer Weg zum Aufhören.

Bestellungen annehmen, ohne mit Technik zu kämpfen

Der häufigste Weg, wie eine Heimküche im Ruhestand Geld verliert, sind nicht die Steuern. Es sind Bestellungen, die über WhatsApp, Facebook-Kommentare und einen Anruf beim Abendessen verstreut sind. Dann geht eine unter, und du fühlst dich schlecht dabei.

Ein Link löst das. Stell deine Speisekarte online — mit Fotos, Preisen, Größen und einem klaren Bestellzeitraum —, schick allen denselben Link und druck den QR-Code auf eine kleine Karte für das schwarze Brett in der Gemeinde und für deinen Markttisch.

Tabres ist zu 100 % kostenlos und macht genau das: einen eigenen Karten-Link und eine QR-Speisekarte in deinen Farben, mit Preisen, Größen und 15 angebbaren Allergenen pro Produkt, die an jeder Bestellzeile hängen bleiben und auf dem Beleg mitgedruckt werden. Abholung oder Lieferung kannst du tageweise anschalten, einen Mindestbestellwert setzen und Rechnung oder Beleg mit einem Tipp über WhatsApp rausschicken. Kein Abo, keine Provision auf deine Verkäufe — warum das kostenlos ist, steht öffentlich da.

Ein Detail, das sich lohnt: Die Schriftgröße der Karte lässt sich einstellen. Stell Produktnamen und Preise größer als voreingestellt. Deine Kundschaft ist oft in deinem Alter und liest bei Tageslicht auf dem Handy — größere Schrift verkauft mehr und spart dir die Anrufe mit "Was hat das noch mal gekostet?".

Ein Kassensystem brauchst du übrigens nicht. Es gibt in Deutschland keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Wenn du dich später doch für eine entscheidest, kommen die Regeln nach § 146a AO dazu: zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Belegausgabepflicht und die Meldung über ELSTER. Für einen Verkaufstag pro Woche reicht ein sauber geführtes Kassenbuch.

Ein Wochenrhythmus, der sich noch nach Ruhestand anfühlt

Ein Kochtag pro Woche. Das ist das ganze Modell.

  • Sonntag: Bestellungen für das nächste Wochenende öffnen
  • Mittwochabend: Bestellungen schließen. Was drin ist, ist drin.
  • Donnerstag: einkaufen
  • Freitag: kochen und verpacken
  • Samstag, 10 bis 12 Uhr: Abholfenster oder Marktstand, danach Feierabend

Drei harte Regeln. Die Küche ist an den anderen Tagen zu. Du machst Urlaubswochen und schreibst sie auf die Karte. Und es gibt eine Ausverkauft-Zahl, über die du nicht gehst, auch wenn jemand nett fragt.

Was dabei realistisch hängen bleibt

Wenn du auf dem Wochenmarkt verkaufst, kommt eine Fixkostenzeile dazu: Die Standgebühr liegt in Deutschland grob bei 15 € bis 60 € pro Tag, je nach Stadt, Lage und Standlänge. Kleine Städte liegen unten, Innenstadtlagen in Großstädten oben. Strom kostet oft noch mal 3 € bis 10 € pro Markttag. Frag beim Marktamt nach der Gebührenordnung — die steht meistens sogar online.

Eine ehrliche Rechnung für einen Verkaufstag pro Woche, vier Tage im Monat:

PostenIm Monat
Umsatz, 25–40 Bestellungen pro Woche900–2.200 €
Wareneinsatz (rund 30 %)−270–660 €
Verpackung, Etiketten, Fahrt−60–130 €
Standgebühr und Strom, 4 Markttage−70–280 €
Versicherung anteilig−13–33 €
Gewinn vor Steuern350–1.100 €

Das ist ein angenehmes Zubrot, keine zweite Karriere — und meistens ist genau das der Punkt. Ans obere Ende kommst du über den Preis und über größere Verkaufseinheiten, nicht über mehr Stunden am Herd.

Was der Start wirklich kostet

PostenRealistische Kosten
Gewerbeanmeldung20–65 €
Belehrung nach § 43 IfSG20–35 €
Registrierung Lebensmittelüberwachung0 €
Anmeldung bei der BGN0 €
Digitale Küchenwaage25 €
Etiketten und Etikettendruck30 €
Schachteln, Tüten, Gläser60–120 €
Betriebs- und Produkthaftpflicht150–400 € im Jahr
Online-Speisekarte und QR-Code0 €
Summe zum Start305–675 €

Kein Mietvertrag, kein Ausbau, kein Gerätekredit. Das ist das ganze Argument für dieses Geschäftsmodell.

Optional, wenn dein Produkt es braucht: eine Laborprüfung auf Haltbarkeit oder Nährwerte kostet 80 € bis 250 € pro Produkt. Für Konfitüre und Kekse brauchst du sie in der Regel nicht — für vakuumierte oder eingelegte Produkte kann sie sehr beruhigend sein.

Plan jetzt die Woche ein, in der du nicht kochen kannst

Du bist eine Ein-Personen-Küche, und irgendwann kommt ein Arzttermin, eine kräftige Grippe oder ein Enkel, der dich eine Woche braucht. Regel das, solange alles gut läuft:

  • Schreib eine kurze Stornoregel auf die Karte: "Wenn ich absagen muss, bekommst du innerhalb von 48 Stunden alles zurück."
  • Nimm keine Anzahlungen mehr als zwei Wochen im Voraus. Gib kein Geld aus, das du vielleicht zurückzahlen musst.
  • Halt einen "Küche geschlossen"-Schalter bereit, den du in 30 Sekunden umlegst — eine Zeile oben auf der Karte reicht.
  • Sag einem Familienmitglied, wo die Bestellliste und die Zugangsdaten liegen. Nicht nur für den Notfall. Auch für Dienstage, an denen die Augen müde sind.

Fehler, die Heimköchinnen und Heimköche im Ruhestand machen

  1. Den Vermieter oder die Teilungserklärung nicht prüfen. Der billigste Fehler zum Vermeiden, der teuerste zum Reparieren.
  2. Denken, die Rente sei in Gefahr. Bei der Regelaltersrente und bei der vorgezogenen Altersrente ist der Hinzuverdienst seit 2023 unbegrenzt. Nur bei der Erwerbsminderungsrente musst du wirklich nachfragen.
  3. Die Krankenkasse erst hinterher anrufen. Zehn Minuten vorher sparen später viel Ärger.
  4. Auf Dauer Freundschaftspreise nehmen. Spätestens im vierten Monat ärgerst du dich.
  5. Im zweiten Monat Ja zur Hochzeitstorte sagen. Große, individuelle Aufträge mit hohem Risiko sind der schnellste Weg, das eigene Geschäft zu hassen. Bleib bei dem, was du wiederholst.
  6. Geräte kaufen, bevor der erste Verkauf läuft. Dein Backofen reicht. Verkauf 20 Schachteln, dann kauf die Küchenmaschine.
  7. Ohne Betriebshaftpflicht arbeiten. Ein Vorfall, und der ganze Ruhestand hängt daran.
  8. Drei Tage die Woche kochen, weil es so gut läuft. Es läuft gut, weil es ein Tag ist.

Kurze Antworten zum Essen verkaufen als Rentner

Darf ich als Rentner Essen von zu Hause verkaufen?

Ja. Das EU-Hygienerecht erlaubt private Wohnräume ausdrücklich (Anhang II Kapitel III der VO 852/2004). Du brauchst eine Gewerbeanmeldung, die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und die Belehrung nach § 43 IfSG. Das Alter ändert an den Anforderungen nichts — in keine Richtung.

Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird?

Bei der Regelaltersrente unbegrenzt. Auch bei der vorgezogenen Altersrente wurden die Hinzuverdienstgrenzen zum 1.1.2023 abgeschafft. Anders ist es bei der Erwerbsminderungsrente: Dort gelten weiterhin Grenzen, die jährlich angepasst werden. Klär deinen Fall kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung, Servicetelefon 0800 1000 4800.

Muss ich auf den Gewinn Steuern zahlen?

Ja. Der Gewinn kommt zu deinen übrigen Einkünften dazu, und ein Teil deiner Rente ist bereits steuerpflichtig. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei rund 12.000 € — frag beim Finanzamt nach dem aktuellen Wert. Den Gewinn ermittelst du per Einnahmen-Überschuss-Rechnung über ELSTER. Gewerbesteuer fällt erst über 24.500 € Gewinn an, Umsatzsteuer erst außerhalb der Kleinunternehmerregelung.

Was sagt die Krankenkasse dazu?

Auf Arbeitseinkommen aus Selbstständigkeit werden in der Krankenversicherung der Rentner Beiträge fällig. Wird die Tätigkeit hauptberuflich, kann sich dein Versicherungsstatus ändern und deutlich teurer werden. Ruf vor dem Start bei deiner Krankenkasse an und lass dir die Auskunft schriftlich geben.

Ist 70 zu alt, um damit anzufangen?

Nein. Eine Heimküche hat keinen Mietvertrag, kein Personal und keine Schulden, das Risiko sind also ein paar hundert Euro. Such dir ein Produkt, das die Hände schont, deckel die Menge pro Backtag und koch an einem Tag in der Woche.

Wie viel verdient eine Heimbäckerin im Ruhestand im Monat?

Bei einem Verkaufstag pro Woche sind 350 € bis 1.100 € Gewinn im Monat realistisch. Ans obere Ende kommst du über den Preis — drei- bis vierfacher Wareneinsatz — und über größere Verkaufseinheiten, nicht über mehr Stunden.

Kann mein Vermieter mir das verbieten?

Er kann steuern, wie du arbeitest. Kundenverkehr, Schilder und ständige Lieferungen sind die üblichen Streitpunkte, nicht das Backen selbst. Lies deinen Mietvertrag, in der Eigentumswohnung die Teilungserklärung, und frag schriftlich. Lieferung oder ein neutraler Abholpunkt löst die meisten Einwände ohne Streit.

Was verkauft sich aus der Heimküche am leichtesten?

Plätzchen, Marmelade, Granola, Gewürzmischungen und Kastenkuchen. Sie sind bei Raumtemperatur lagerfähig, brauchen das kleinste HACCP-Konzept, sind leicht zu tragen — und sie bestrafen dich nicht, wenn jemand 20 Minuten zu spät zur Abholung kommt.

Brauche ich ein Kassensystem?

Nein. Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es in Deutschland nicht. Ein handschriftliches oder digitales Kassenbuch reicht. Wenn du später doch eine elektronische Kasse nutzt, brauchst du eine zertifizierte TSE, musst Belege anbieten und die Kasse über ELSTER melden.


Das Schönste daran, damit im Ruhestand anzufangen: Du darfst es in der richtigen Größe bauen. Kein Investor, der nach Wachstum fragt, keine Miete, die im Hintergrund tickt, niemand, den du beeindrucken musst. Ein Produkt, für das du bekannt bist, ein Bestelltag, ein Abholfenster — und Preise, die deine Zeit ernst nehmen.

Fang diese Woche mit dem langweiligen Teil an: Lies deinen Mietvertrag, ruf beim Gewerbeamt und bei der Krankenkasse an. Dann schreib 25 Namen auf, such das eine Ding aus, um das dich alle immer bitten, und öffne Bestellungen für einen einzigen Samstag. Zwanzig Schachteln zu einem fairen Preis bringen dir mehr bei als sechs Monate Planen — und wenn du merkst, dass es doch nichts für dich ist, hast du ein Wochenende verloren, nicht deinen Ruhestand.