Wie man kurzfristige Personalausfälle in der Gastronomie meistert verlangt eine sofortige Reduzierung der Sitzplätze im Gastraum, statt Köche in den Service zu schicken oder das verbliebene Team zu überlasten. Wenn sich mehrere Mitarbeiter kurz vor Schichtbeginn krankmelden, passe die Platzzahl an dein verfügbares Personal an. Ein unterbesetzter Gastraum führt zu langen Wartezeiten, unzufriedenen Gästen und Kündigungen im Team. Schütze zuerst deine Speisenqualität, prüfe das Wohlergehen der fehlenden Mitarbeiter und nutze ein faires Punktesystem gegen wiederholtes Fehlen.

Nimm ein unabhängiges Bistro mit 70 Plätzen an einem Freitagabend. Der Betrieb erwartet 120 Gäste mit einem durchschnittlichen Bon von 35 €, was 4.200 € Umsatz entspricht. Der Dienstplan sieht fünf Kellner, einen Runner, drei Köche und eine Spülkraft vor. Um 15:00 Uhr melden sich sechs Kräfte ab: drei Kellner, der Runner und zwei Vorbereitungsköche. Wenn du alle 70 Plätze geöffnet lässt, müssen die verbliebenen zwei Kellner jeweils 35 Gäste gleichzeitig betreuen.

Den Gastraum vor Schichtbeginn verkleinern

Wenn sechs Mitarbeiter zwei Stunden vor dem Service ausfallen, schicke keine Köche in den Gastraum. Köche beherrschen Rezepturen und Garzeiten, aber keinen Tischservice, keine Weinberatung und kein Kassensystem. Zwingst du Köche an die Tische, entstehen falsche Bons, Fehler bei Allergenen und Hektik in der Küche.

Zwinge eine Servicekraft aus der Frühschicht nicht ohne Pause in eine zweite Schicht. Doppelschichten führen zu Erschöpfung und Fehlern im abendlichen Ansturm. Wenn eine Frühkraft freiwillig bleibt, plane mindestens eine Stunde Pause ein und zahle die gesetzlichen Überstundenzuschläge.

Der richtige Schritt ist die Verkleinerung des Gastraums. Schließe bestimmte Bereiche und stoppe neue Reservierungen. Sperre in unserem Bistro mit 70 Plätzen zwei Bereiche mit insgesamt 28 Plätzen. Halte 42 Plätze an acht Tischen offen. Zwei Kellner können 21 Plätze pro Person ohne Qualitätsverlust betreuen. Schalte Lieferdienste vorübergehend ab und nimm keine Laufkundschaft an der Tür an.

Maßnahme bei PersonalmangelOperatives ErgebnisFinanzieller Effekt am Freitag
Alle 70 Plätze mit zwei Kellnern öffnenWartezeiten über 45 Minuten; 8 Gäste gehen280 € weggeworfenes Essen; schlechte Bewertungen
Zwei Köche in den Service schickenFalsche Bestellungen; Küche bricht ein140 € stornierte Rechnungen; Streit im Team
Auf 42 Plätze begrenzen und Tür schließenReibungsloser Ablauf in 18 Minuten3.150 € Umsatz gesichert; zufriedene Gäste

Die Begrenzung der Plätze senkt den Freitagsumsatz von 4.200 € auf 3.150 €. Dieser kontrollierte Rückgang schützt deinen Ruf und verhindert, dass dein verbliebenes Personal am nächsten Morgen kündigt.

Notfallkontakte vor Sanktionen anrufen

Wenn ein Mitarbeiter ohne Ankündigung nicht zur Schicht erscheint, gehe nicht sofort von einer Kündigung aus. In der Gastronomie stecken hinter plötzlichem Nichterscheinen oft Verkehrsunfälle, akute Krankenhauseinweisungen oder persönliche Krisen.

Etabliere eine feste Sicherheitsroutine. Ist ein Mitarbeiter 15 Minuten nach Schichtbeginn nicht da, ruft der Schichtleiter seine Mobilnummer an. Gibt es nach 30 Minuten keine Rückmeldung, wähle den im Personalbogen hinterlegten Notfallkontakt.

Bleibt der Mitarbeiter 24 Stunden lang unerreichbar, sende eine formelle Nachricht per E-Mail und SMS. Vergehen drei Arbeitstage ohne Kontakt, dokumentiere den Fall nach den betrieblichen Regeln für unentschuldigtes Fehlen. Der Anruf beim Notfallkontakt zeigt Fürsorge und klärt sofort, ob ein ernster Notfall vorliegt.

Anwesenheitsregeln und das Problem mit der Krankschreibung

Bei eintägigen Erkrankungen sofort ein Attest zu verlangen, führt zu Unruhe und fördert das Arbeiten im kranken Zustand. Viele Arztpraxen sind überlastet, und ein Arztbesuch wegen kurzer Übelkeit kostet den Mitarbeiter unnötig Zeit und Kraft.

Verlangt die Leitung bei einem 24-Stunden-Magen-Darm-Infekt zwingend eine ärztliche Bescheinigung, schleppt sich der Mitarbeiter aus Sorge vor Konsequenzen oft krank zur Arbeit. Nach § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Personen mit ansteckenden Magen-Darm-Erkrankungen keinesfalls Lebensmittel zubereiten oder servieren. Kranke Mitarbeiter im Betrieb gefährden Kollegen und Gäste.

Ersetze persönliche Diskussionen durch ein klares Punktesystem für Anwesenheit:

  • Verspätung ohne Ankündigung: 0,5 Punkte.
  • Fehlen mit mindestens vier Stunden Vorlauf: 1 Punkt.
  • Fehlen mit weniger als zwei Stunden Vorlauf: 2 Punkte.
  • Unentschuldigtes Fernbleiben: 3 Punkte.

Erlaube Mitarbeitern, sich zweimal im Kalenderjahr für einen einzelnen Tag ohne Attest krankzumelden. Verlange eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erst ab dem vierten Kalendertag der Krankheit. Setze eine klare Grenze: Sechs Punkte innerhalb von sechs Monaten führen zu einer förmlichen Abmahnung.

Bessere Löhne zahlen und ein festes Kernteam aufbauen

Sich auf Aushilfen zu verlassen, die nur eine Schicht im Monat übernehmen, macht Dienstpläne instabil. Eine Minijob-Kraft mit vier Monatsstunden hat wenig finanzielle Bindung an deinen Betrieb. Sie sagt eine Schicht für private Treffen ohne Zögern ab.

Ständige Personalfluktuation kostet einen Gastronomiebetrieb viel Geld für Stellenanzeigen, Bewerbungsgespräche und Ausfälle bei der Einarbeitung.

Baue lieber ein kleineres Kernteam festangestellter Kellner mit überdurchschnittlichem Stundenlohn auf, statt acht Minijobber mit Mindestlohn zu beschäftigen. Ein erfahrener Vollzeit-Kellner meistert eine Station von acht Tischen mit höherem Durchschnittsbon und ohne Kassenfehler.

In unserem Bistro mit 70 Plätzen bringen vier feste Kellner mit 35 Wochenstunden verlässliche Ruhe in den Ablauf. Gelegenheitskräfte sorgen für ständige Lücken im Dienstplan und Überstunden bei der Betriebsleitung. Ein festes Kernteam senkt Krankmeldungen deutlich.

Einen Bereitschaftsplan mit Rufbereitschaft einrichten

Um kurzfristige Ausfälle aufzufangen, ohne Tische sperren zu müssen, richte für Freitag- und Samstagabend eine bezahlte Rufbereitschaft ein.

Teile für jede Wochenendschicht einen Kellner zur Rufbereitschaft ein. Dieser Mitarbeiter hält sich zwischen 14:00 und 16:30 Uhr zu Hause bereit. Fällt jemand aus, aktiviert die Schichtleitung den Mitarbeiter bis 16:00 Uhr für die Schicht ab 17:00 Uhr.

Zahle eine Pauschale von 30 €, wenn kein Einsatz nötig war. Das entschädigt für die reservierte Zeit. Kommt es zum Einsatz, erhält der Mitarbeiter den normalen Stundenlohn plus Trinkgeld. Rotiere diese Rufbereitschaft wöchentlich fair unter allen festen Kräften.

Arbeitsrecht und Krankheitsmeldungen

Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen zwischen zwei Arbeitsschichten mindestens elf ununterbrochene Ruhestunden liegen. Eine Frühkraft direkt ohne ausreichende Pause in die Abendschicht zu zwingen, verstößt gegen diese Vorschrift.

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Arbeitgeber rufen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt bei den Krankenkassen ab. Der Arbeitgeber darf einen erkrankten Mitarbeiter nicht verpflichten, selbst eine Vertretung für seine Schicht zu suchen.

Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen berechtigt nach vorheriger schriftlicher Abmahnung zur verhaltensbedingten Kündigung. Besprich arbeitsrechtliche Zweifelsfälle mit deiner Gewerkschaft NGG oder deinem Steuerberater.

Diese Woche umsetzen

  • Schließe bei akutem Personalmangel sofort 25 % bis 40 % der Tische, statt Köche als Kellner einzusetzen.
  • Prüfe die Personalakten und hinterlege für jeden Mitarbeiter zwei aktuelle Notfallnummern.
  • Führe ein schriftliches Punktesystem für Fehlzeiten mit klaren Abmahnungsgrenzen ein.
  • Richte für das Wochenende eine Rufbereitschaft mit 30 € Pauschale ein, um Ausfälle abzufedern.