Das beste Essen in deiner Stadt kommt oft nicht aus einem Restaurant. Es kommt aus einer ganz normalen Küche — von jemandem, der genau da stand, wo du gerade stehst, und sich gefragt hat, ob Fremde für dieses Essen wirklich Geld zahlen würden.

Kurze Antwort: Ja, du darfst in Deutschland Essen von zu Hause verkaufen. Legal, aus deiner Privatküche, und für unter 500 €. Der Weg sieht so aus: Such dir ein Produkt, nach dem die Leute dich sowieso schon fragen. Melde ein Gewerbe an und registriere dich bei der Lebensmittelüberwachung. Mach die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Druck Etiketten nach LMIV. Kalkuliere mit Faktor 3 bis 4 auf deinen Wareneinsatz. Leg deine Speisekarte hinter einen Link, damit Leute bestellen können. Und starte mit Vorbestellungen zur Abholung. Das ist das ganze Spiel. Alles Weitere unten sind die Details, die dich legal und profitabel halten.

Darfst du in Deutschland Essen von zu Hause verkaufen?

Ja. Und zwar aus deiner ganz normalen Küche.

Deutschland hat kein eigenes "Heimküchen-Gesetz". Stattdessen gilt EU-Hygienerecht — und das denkt an dich. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 hat in Anhang II ein eigenes Kapitel III für Räume, "die hauptsächlich als private Wohnräume genutzt werden, in denen jedoch regelmäßig Lebensmittel für das Inverkehrbringen zubereitet werden". Genau das ist deine Küche.

Die Anforderungen dort sind deutlich leichter als bei einer Gastroküche. Kein Edelstahl, keine getrennte Küche, kein Fettabscheider. Verlangt werden saubere, abwaschbare Oberflächen, eine Handwaschmöglichkeit mit Seife, Schutz vor Schädlingen und eine getrennte Lagerung deiner Geschäftsware.

Am einfachsten verkaufst du Lebensmittel, die bei Raumtemperatur sicher sind: Kekse, Kuchen ohne Sahne, Brot, Marmelade, Granola, Gewürzmischungen, Pralinen. Alles, was in den Kühlschrank muss — Sahnetorten, fertige Gerichte, alles mit Fleisch oder Fisch — bringt strengere Auflagen und meist einen Besuch vom Amt mit sich.

Überspring diesen Teil nicht. Eine Beschwerde aus der Nachbarschaft oder ein kranker Kunde können dein Geschäft an einem Tag beenden. Legal zu werden ist meistens billiger und schneller, als die Leute denken.

Schritt 1: Wähl ein Produkt, nach dem die Leute schon fragen

Fang mit dem Gericht an, um das dich alle sowieso schon bitten. Nicht mit den zwanzig Sachen, die du kochen kannst — sondern mit dem einen, das Freunde wirklich bestellen würden.

Ideen, die sich 2026 in Deutschland gut verkaufen:

  • Backwaren — Cookies, Brownies, Sauerteigbrot, Zimtschnecken, Franzbrötchen
  • Motivtorten — Geburtstage und kleine Hochzeiten bringen den besten Stundenlohn
  • Meal-Prep-Boxen — Wochenessen für Büroleute und Leute aus dem Fitnessstudio
  • Ein Signature-Gericht aus deiner Küche — die Baklava, die Dumplings oder das Biryani, das sonst niemand in der Stadt richtig hinbekommt
  • Marmeladen, Saucen und Gewürzmischungen — lange haltbar, einfach in Chargen zu verkaufen

Teste die Nachfrage, bevor du irgendetwas kaufst. Mach eine Charge, poste ein Foto und schreib: "Ich nehme 10 Bestellungen für Samstag." Kommen die Bestellungen, hast du ein Geschäft. Kommen sie nicht, hast du einen Nachmittag verloren — nicht deine Ersparnisse.

Schritt 2: Melde dein Lebensmittel-Gewerbe an

Das ist der Teil, den fast alle falsch googeln. Hier ist die Reihenfolge, die in Deutschland tatsächlich funktioniert.

  1. Gewerbe anmelden. Sobald du regelmäßig verkaufst und Gewinn machen willst, ist das ein Gewerbe — auch nebenbei, auch klein. Die Anmeldung machst du beim Gewerbeamt deiner Stadt, oft online, und sie kostet je nach Kommune 20 € bis 60 €.
  2. Als Lebensmittelunternehmer registrieren. Das verlangt Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 von jedem Betrieb, der Lebensmittel herstellt. Zuständig ist die Lebensmittelüberwachung bei deinem Landratsamt, Veterinär- oder Ordnungsamt. Die Registrierung ist in der Regel kostenlos und läuft vielerorts direkt mit der Gewerbeanmeldung mit.
  3. Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz machen. Brauchst du, sobald du mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitest. Die Erstbelehrung läuft über das Gesundheitsamt oder einen zugelassenen Anbieter und kostet meist 20 € bis 35 €. Sie darf höchstens drei Monate vor dem Start liegen. Nimmst du später Aushilfen dazu, musst du sie alle zwei Jahre nachbelehren und das dokumentieren.
  4. Hygieneschulung und ein einfaches HACCP-Konzept. Auch das steht in der 852/2004. Eine Online-Schulung kostet 20 € bis 80 €. Für eine Heimküche reicht meist ein kurzes Dokument: Was kann schiefgehen, wo kontrollierst du, was tust du dann. Kühlschranktemperaturen notierst du am besten von Tag eins an.
  5. Handwerkskammer fragen — vor allem als Bäckerin oder Bäcker. Bäcker und Konditor sind zulassungspflichtige Handwerke. Grundsätzlich gehört dazu ein Meisterbrief, und der Umfang spielt dabei keine Rolle. Es gibt aber mehrere Wege ohne Meister: einfache Tätigkeiten, eine Ausnahmebewilligung, die Altgesellenregelung oder ein angestellter Betriebsleiter. Wo genau die Grenze verläuft, entscheidet deine Handwerkskammer. Ruf dort an, bevor du den ersten Kuchen verkaufst — dieses eine Telefonat spart dir später sehr viel Ärger.
  6. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt. Den schickst du innerhalb eines Monats nach dem Start über ELSTER. Dort wählst du auch die Kleinunternehmerregelung.
  7. Bei der Berufsgenossenschaft melden. Für Lebensmittel und Gastro ist das die BGN. Die Anmeldung ist Pflicht, auch ohne Angestellte, und muss innerhalb einer Woche nach dem Start passieren. Der Mindestbeitrag ist für Kleinstbetriebe niedrig — frag die BGN nach deiner konkreten Einstufung.
  8. Betriebs- und Produkthaftpflicht abschließen. 100 € bis 350 € im Jahr. Wichtig: Deine private Haftpflicht deckt gewerbliche Tätigkeit nicht ab. Wenn jemand nach deiner Torte krank wird, zahlt sie keinen Cent.
  9. Mietvertrag und Vermieter prüfen. In einer Mietwohnung solltest du gewerbliche Produktion mit dem Vermieter klären, erst recht wenn Kundschaft klingelt. In einer Eigentumswohnung gilt zusätzlich die Teilungserklärung.

Zusammen landest du meist bei 50 € bis 200 € an Gebühren — plus Versicherung. Das ist der komplette rechtliche Start.

Kleinunternehmerregelung: die Zahlen für 2026

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen in § 19 UStG: Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer bist du, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.

Was das für dich heißt:

  • Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus — und darfst das auch nicht.
  • Du bekommst im Gegenzug keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen zurück.
  • Die 100.000 € sind seit 2025 eine harte Grenze. Reißt du sie mitten im Jahr, wird schon der Umsatz steuerpflichtig, mit dem du sie überschreitest.
  • Bei der Gewerbesteuer hast du als Einzelunternehmen einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn. Darunter fällt keine an.

Steuerrecht ändert sich ständig. Lass deine Zahlen einmal von einer Steuerberatung anschauen, sobald du regelmäßig verkaufst — das kostet weniger als eine falsche Voranmeldung.

Schritt 3: Etikett und Verpackung richtig machen

Hier verlieren die meisten Heimküchen zuerst Geld — nicht durch schlechtes Essen, sondern durch fehlende Pflichtangaben.

Was nach LMIV aufs Etikett muss

Verkaufst du vorverpackte Lebensmittel — also fertig abgepackt, bevor die Kundschaft sie bestellt —, verlangt die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011:

  • Bezeichnung des Lebensmittels (was es wirklich ist, nicht dein Fantasiename)
  • Zutatenverzeichnis, absteigend nach Gewicht
  • Die 14 Allergene im Zutatenverzeichnis hervorgehoben, zum Beispiel fett gedruckt
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder bei leicht Verderblichem ein Verbrauchsdatum
  • Name und Anschrift deines Betriebs
  • Nährwerttabelle — mit einer wichtigen Ausnahme

Diese Ausnahme ist für dich Gold wert: Handwerklich in kleinen Mengen hergestellte Lebensmittel, die du direkt an Endverbraucher oder an lokale Läden abgibst, sind von der Nährwertdeklaration befreit (Anhang V LMIV). Du brauchst also kein Labor. Zutaten und Allergene bleiben trotzdem Pflicht.

Verkaufst du lose — am Wochenmarkt, unverpackt über den Tisch —, musst du die Allergene trotzdem angeben. Schriftlich am Stand, oder mündlich, wenn ein Schild darauf hinweist und die Angaben schriftlich dokumentiert vorliegen.

Das Verpackungsgesetz, das fast alle übersehen

Wer als Erster Verpackungen in Umlauf bringt, die beim Verbraucher im Müll landen, hat zwei Pflichten. Und es gibt keine Mindestmenge — auch fünf Kuchenboxen im Monat zählen.

  • Registrierung im LUCID-Verpackungsregister bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Kostenlos, dauert etwa 15 Minuten, und ist für jeden Pflicht.
  • Systembeteiligung bei einem dualen System. Für kleine Mengen ab etwa 30 € bis 100 € im Jahr.
  • Der Trick mit Serviceverpackungen: Tüten, Boxen und Becher, die du erst beim Verkauf befüllst, kannst du vorlizenziert beim Händler kaufen. Dann entfällt die eigene Lizenzierung — die LUCID-Registrierung bleibt aber trotzdem Pflicht.

Warum das ernst zu nehmen ist: Für eine fehlende Registrierung drohen bis zu 100.000 €, für fehlende Systembeteiligung bis zu 200.000 €. Zwei Formulare gegen ein existenzielles Risiko — das ist ein guter Tausch.

Noch ein Punkt: Seit 2023 gibt es die Mehrwegangebotspflicht für Einwegkunststoff-Verpackungen. Kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 m² Verkaufsfläche sind davon ausgenommen. Du musst dann nur zulassen, dass Kundschaft eigene Behälter mitbringt, und mit einem Schild darauf hinweisen. Für eine Heimküche ist das ohnehin die günstigste Lösung.

Schritt 4: Kalkuliere wie ein Betrieb, nicht wie ein Freundschaftsdienst

Zu niedrige Preise bringen mehr Heimküchen um als schlechtes Kochen. Der Supermarkt ist nicht deine Konkurrenz — du verkaufst frisch, handgemacht und persönlich.

Die einfache Formel: Nimm das 3- bis 4-Fache von dem, was Zutaten und Verpackung dich kosten.

Drei echte Rechnungen:

ProduktWareneinsatzVerkaufspreis (Faktor 3–4)
12 Cookies in der Box4,50 € Zutaten + 1,20 € Box und Etikett = 5,70 €17–23 €
Sauerteigbrot, 1 kg1,10 € Zutaten + 0,25 € Tüte und Etikett = 1,35 €4,50–5,50 €
Marmelade, 250-g-Glas1,30 € Zutaten + 0,80 € Glas und Etikett = 2,10 €6,50–8,50 €

Fühlt sich hoch an? Genau diese Lücke bezahlt deine Stunden, deinen Backofen, den Strom und die Charge, die anbrennt.

Zähl alles mit, was in die Box wandert: Butter, Backpapier, Aufkleber, das Band. Kleine Kosten fressen den Gewinn ganz leise auf. Unser Beitrag zur Kalkulation der Tellerkosten zeigt dir die genaue Rechnung.

Drei Dinge zum Preis, die in Deutschland gelten:

  • Für Endkunden gibst du immer Bruttopreise an — der Preis auf dem Schild ist der Preis an der Tür. Das steht in der Preisangabenverordnung.
  • Bei Ware nach Gewicht oder Volumen brauchst du den Grundpreis. Ein 250-g-Glas für 7 € heißt also zusätzlich: 28 € pro kg.
  • Umsatzsteuer: Seit dem 1. Januar 2026 gelten auf Speisen dauerhaft 7 % — im Lokal, zum Mitnehmen und geliefert. Getränke bleiben bei 19 %. Als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer weist du gar keine Umsatzsteuer aus.

Schritt 5: Leg deine Speisekarte hinter einen Link

Hier bleiben die meisten Hobbyköche hängen. Bestellungen kommen als Instagram-DM, als WhatsApp-Sprachnachricht und per SMS. Die Hälfte geht unter, über Preise diskutierst du zwanzigmal am Tag, und jedes "Was hast du denn da?" kostet dich zehn Minuten.

Die Lösung ist ein Link mit deiner echten Speisekarte dahinter. Du brauchst dafür keine Website und musst auch nichts dafür zahlen. Tabres gibt einer Heimküche alles, was sie braucht, zu 100 % kostenlos:

  • Ein eigener Menü-Link und eine QR-Speisekarte — zum Beispiel tabres.com/deinekueche, mit Fotos, Preisen, Größen, Varianten (sechs oder zwölf Cookies) und Extras wie "mehr Schokolade".
  • Bestellungen für Gäste direkt eingebaut. Schalte Abholung und Lieferung frei, leg dein Liefergebiet, den Mindestbestellwert und die Liefergebühr fest — und alle Bestellungen laufen an einem Ort ein, in Echtzeit statt in fünf Chat-Apps.
  • Allergene an jedem Produkt. Du kannst pro Produkt 15 Allergene angeben: die 14 aus der LMIV plus Buchweizen. Genau diese Angaben verlangt die Kennzeichnung von dir.
  • Rechnung und Beleg über WhatsApp. Einmal tippen, und der Kunde hat seinen Beleg.
  • Menü-Statistik. Du siehst, was angeschaut, aber nicht bestellt wurde — dein nächster Bestseller versteckt sich meistens genau da.

Kein Abo, keine Gebühr pro Standort, keine Provision auf deinen Umsatz. Zum Vergleich: Lieferportale nehmen 15 bis 30 % von jeder Bestellung. Du brauchst keine Kreditkarte, und kostenlos ist kein Testzeitraum — es ist der Preis.

Wenn du online verkaufst, kommen zwei deutsche Pflichten dazu, die schnell erledigt sind:

  • Impressum und Datenschutzerklärung. Das Impressum verlangt § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, die Datenschutzerklärung die DSGVO.
  • Alle Pflichtangaben schon vor der Bestellung sichtbar. Artikel 14 LMIV verlangt beim Fernabsatz, dass Zutaten und Allergene vor dem Kauf lesbar sind — genau das erledigt eine digitale Speisekarte nebenbei.

Die gute Nachricht: Bei frischen, schnell verderblichen Lebensmitteln gibt es kein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Niemand schickt dir den halb gegessenen Kuchen zurück.

Schritt 6: Die ersten 10 Kundinnen und Kunden ohne Werbung

Deine ersten Kunden sind längst in deinem Handy. Du brauchst keinen einzigen Euro für Werbung. Du musst nur leicht zu bestellen sein.

  • Pack den Link überall hin — Instagram-Bio, WhatsApp-Status, Facebook-Profil.
  • Poste in lokalen Gruppen. Nachbarschaftsgruppen auf Facebook und nebenan.de lieben die Geschichte von der Bäckerin um die Ecke — mit echten Fotos, nicht mit Stockbildern.
  • Arbeite mit Vorbestellungen. "Bestellschluss Donnerstag, Abholung Samstag." Du backst genau das, was verkauft ist. Null Verschwendung, null Stress.
  • Mach die Box teilbar. Ein Keks extra und eine kleine Karte mit deinem QR-Code machen aus jedem Kunden dein Marketing.
  • Frag nach der nächsten Bestellung. Ein einfaches "Wieder dieselbe Box am Freitag?" bringt 3 von 10 Kunden zurück. Das ist dein eigentliches Geschäft.
  • Denk an Orte statt nur an Kanäle. Wochenmarkt, Hofladen, Unverpackt-Laden, das Büro nebenan, der Sportverein. Ein einziger fester Abnehmer trägt oft einen kompletten Backtag.

Schritt 7: Liefer, ohne draufzuzahlen

Beim Liefern stirbt der Gewinn einer Heimküche ganz leise. Schütz dich ab Tag eins mit vier Regeln:

  • Fang mit Abholung an. Kostet dich nichts, und wer dein Essen liebt, kommt in deine Straße.
  • Halt dein Liefergebiet klein. 5 Kilometer, die du in 15 Minuten fährst, schlagen ein Versprechen über 15 Kilometer, das dir den Abend auffrisst.
  • Setz Mindestbestellwert und Liefergebühr. Ein einzelnes Glas Marmelade für 7 € auszufahren ist Wohltätigkeit, kein Geschäft.
  • Bündel deine Liefertage. Liefer nur freitags und samstags und plan eine schlaue Route statt sieben Einzelfahrten.

Und ein Punkt, den viele unterschätzen: Bei gekühlter Ware bist du bis zur Übergabe für die Kühlkette verantwortlich. Kühltasche mit Kühlakkus, direkte Übergabe, nichts vor die Tür stellen.

Wenn deine Bestellungen über Tabres laufen, sind das schlicht die Einstellungen deiner Filiale — Radius, Mindestbestellwert, Liefergebühr und eigene Lieferzeiten. Einmal einstellen, und die Speisekarte hält sich für dich daran.

Kasse und Buchhaltung: was in Deutschland wirklich Pflicht ist

Kurz und schmerzlos, weil hier viel Halbwissen kursiert.

  • Es gibt in Deutschland keine Registrierkassenpflicht. Eine offene Ladenkasse ist erlaubt — dann brauchst du aber einen täglichen Kassenbericht.
  • Nutzt du ein elektronisches Kassensystem, braucht es eine TSE. Diese technische Sicherheitseinrichtung schreibt die Kassensicherungsverordnung vor. Dazu kommen die Belegausgabepflicht und die Meldung des Systems ans Finanzamt über ELSTER. Frag deinen Anbieter, ob eine TSE dabei ist, bevor du ein Programm als Kasse einsetzt.
  • Führ eine einfache EÜR. Einnahmen minus Ausgaben. Eine Tabelle reicht am Anfang völlig.
  • Heb deine Belege auf. Für Buchungsbelege wie Rechnungen gelten seit 2025 acht Jahre statt zehn. Frag im Zweifel deine Steuerberatung, was für deinen Fall gilt.

Fehler, die Heimküchen das Genick brechen

  • Erst verkaufen, dann anmelden. Bußgelder und eine Schließung kosten mehr als 60 € Gewerbeanmeldung.
  • Eine Karte mit 20 Produkten. Mehr Produkte heißt mehr Einkauf, mehr Verderb und langsameres Arbeiten. Drei Bestseller schlagen zwanzig Optionen.
  • Supermarktpreise kopieren. Du bist handgemacht, nicht Massenware. Verlang auch so.
  • Allergene weglassen. Das ist Pflicht, und eine allergische Reaktion ist eine zu viel.
  • LUCID vergessen. Die häufigste teure Lücke bei kleinen Food-Gründungen in Deutschland.
  • Das Geschäft in DMs führen. Keine Bestellhistorie, keine Preise, keine Auswertung — nur Chaos mit schönen Fotos.
  • Jeden Tag kochen. Feste Bestelltage schützen deine Energie. Ausgebrannt sein beendet mehr Heimküchen als schwacher Umsatz.

Wenn die Küche zu klein wird

An die Grenze deines Backofens zu stoßen ist ein schönes Problem. Wenn die Bestellungen deine Wohnung sprengen, hast du drei klassische Wege:

  1. Miete die Küche eines Restaurants zu Randzeiten — viele stehen von 22 bis 8 Uhr leer. Hier steht, wie die Küchenmiete zu Randzeiten funktioniert.
  2. Zieh in eine Cloud Kitchen — eine reine Lieferküche. Lies vorher die ehrliche Rechnung zum Cloud-Kitchen-Geschäftsmodell.
  3. Eröffne einen kleinen Laden oder ein Café — der große Sprung, am besten mit einem Jahr echter Bestelldaten im Rücken.

Das Schöne daran: Wenn deine Speisekarte und deine Bestellungen schon auf Tabres liegen, ziehen sie einfach mit um. Filiale anlegen, gleicher Link, und deine Kundschaft merkt vom Umbau nichts.

Kurze Antworten zum Verkauf von Essen von zu Hause

Darf ich Kuchen verkaufen ohne Gewerbe?

Einmalig beim Schulfest oder Vereinsbasar: ja. Sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkaufst, ist es ein Gewerbe — egal wie klein. Dann brauchst du die Gewerbeanmeldung und die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung. Beim Backen von Kuchen und Torten lohnt sich zusätzlich ein Anruf bei der Handwerkskammer.

Was kostet der Start einer Heimküche?

Meist unter 500 €: Gewerbeanmeldung 20–60 €, Belehrung 20–35 €, Hygieneschulung 20–80 €, Verpackungslizenz ab 30 € im Jahr, Etiketten und Verpackung 50–150 € und deine erste Einkaufsrunde. Dazu die Haftpflicht ab etwa 100 € im Jahr. Deine Küche ist das Startkapital, das du längst besitzt.

Welches selbstgemachte Essen verkauft sich am besten?

Lange haltbare Backwaren wie Cookies, Brownies und Sauerteigbrot, Motivtorten für Feiern, wöchentliche Meal-Prep-Boxen — und ein Signature-Gericht aus deiner Küche, das du besser machst als alle in der Umgebung.

Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?

Das klassische Gesundheitszeugnis gibt es nicht mehr. An seine Stelle ist die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz getreten. Die machst du einmal beim Gesundheitsamt oder online, sie kostet meist 20 bis 35 € und gilt dann dauerhaft. Sobald du Personal beschäftigst, belehrst du es alle zwei Jahre nach und dokumentierst das.

Darf ich selbstgemachtes Essen online verkaufen?

Ja. Nimm Bestellungen über einen Menü-Link entgegen und liefer lokal oder biete Abholung an. Dazu brauchst du ein Impressum, eine Datenschutzerklärung und alle Pflichtangaben schon vor dem Kauf sichtbar. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt bei schnell verderblichen Lebensmitteln nicht.


Du brauchst keine Investoren, kein Ladenlokal und keinen Software-Stack für 300 € im Monat, um Essen von zu Hause zu verkaufen. Du brauchst ein gutes Produkt, ein paar günstige Anmeldungen, ehrliche Preise und einen Link, über den Leute bestellen können. Such dir diese Woche dein Produkt, ruf bei deinem Ordnungsamt an und richte deine kostenlose Speisekarte bei Tabres ein — das dauert einen Abend, kostet nichts, und deine Küche ist längst bezahlt. Die erste Charge verkauft die zweite.