Ja, du darfst in Deutschland selbstgemachtes Essen aus deiner Privatküche verkaufen. Schritt für Schritt: Gewerbe anmelden, Lebensmittelüberwachung, Kennzeichnung nach LMIV, Preise kalkulieren, erste Bestellungen — und die kostenlosen Werkzeuge dafür.
Für die Anmeldung brauchen Sie eine E-Mail-Adresse und einen Bestätigungscode. Beim Einrichten wird nirgends eine Karte abgefragt — es gibt nichts zu kündigen, weil nichts startet.
Keine Kreditkarte nötig.