Kurz und unbequem: In Deutschland darfst du keinen Pflichtaufschlag am Ende der Rechnung draufrechnen, der nicht schon im Preis auf der Speisekarte steckt. Die Preisangabenverordnung (PAngV) verlangt Endpreise — der Preis am Gericht ist der Preis, den der Gast zahlt, inklusive Umsatzsteuer und aller Pflichtbestandteile. Wer trotzdem eine "Servicepauschale" oder ein "Küchenteam-Entgelt" unten anhängt, riskiert eine Abmahnung und ein Bußgeld. Wenn deine Kosten steigen, ist der ehrliche Weg der gleiche wie eh und je: die Preise auf der Karte anpassen.

Das klingt hart, ist aber gute Nachricht. In Deutschland gibt es die US-Diskussion über versteckte Gebühren gar nicht erst — weil das System hier von Anfang an anders gebaut ist. Schauen wir uns an, was du trotzdem verlangen darfst.

Was ist überhaupt eine Servicepauschale?

Eine Servicepauschale ist jeder automatische Betrag, der zusätzlich zum Menüpreis auf die Rechnung kommt und den der Gast nicht ablehnen kann. In den USA laufen solche Aufschläge unter vielen Namen: service fee, kitchen appreciation fee, living wage fee, credit card surcharge.

In Deutschland begegnen dir vor allem diese Varianten:

  • Bedienungsgeld / Servicezuschlag — historisch üblich, heute als separater Pflichtposten nicht zulässig
  • Gedeck oder Couvert — pro Person für Brot, Butter, Aufdecken
  • Korkgeld — wenn Gäste eigenen Wein mitbringen
  • Servicepauschale für Gruppen — meist 10–15 % ab einer bestimmten Personenzahl
  • Verpackungsaufschlag — beim Außer-Haus-Verkauf
  • Kartenzahlungsaufschlag — bei üblichen Kundenkarten in Deutschland verboten

Und der Punkt, den viele Inhaber unterschätzen: Gäste sortieren das nicht in Kategorien. Für sie ist alles dasselbe — Geld, dem ich nicht zugestimmt habe. Wie der Posten heißt, ist ihnen egal. Entscheidend ist nur, ob sie ihn kommen sahen.

Die Endpreispflicht: der entscheidende Unterschied zu den USA

Das ist der Kern, also lies diesen Teil zweimal.

Nach § 3 PAngV musst du gegenüber Verbrauchern den Gesamtpreis angeben — inklusive Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile. Für Gaststätten kommt § 7 PAngV dazu: Du brauchst ein Preisverzeichnis mit den Preisen für Speisen und Getränke, und dieses Verzeichnis muss vor dem Eingang oder unmittelbar am Eingang einsehbar sein — bevor der Gast überhaupt reinkommt.

Daraus folgt ganz praktisch:

  • Ein pauschaler Aufschlag "5 % Service" unter der Summe ist ein Preisbestandteil, der in den ausgewiesenen Preis gehört. Als eigener Posten am Ende ist er ein Verstoß.
  • Ein Sternchen mit "zzgl. 5 % Servicepauschale" rettet dich nicht. Der Endpreis muss der Endpreis sein.
  • Auch die Online-Speisekarte, die QR-Speisekarte und dein Lieferprofil zählen als Preisangabe. Überall dieselben Preise.

Verstöße gegen die PAngV können nach § 19 PAngV mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden. In der Praxis kommt der Ärger aber meistens früher und billiger: als Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale oder einen Mitbewerber, typischerweise im Bereich einiger hundert Euro plus Unterlassungserklärung.

Die Regeln ändern sich, und in Einzelfragen entscheiden Gerichte unterschiedlich. Nimm diesen Artikel als Landkarte, nicht als Rechtsberatung. Lass eine geplante Pauschale vorher von deinem Steuerberater, der IHK oder dem DEHOGA-Landesverband prüfen.

Was du in Deutschland trotzdem verlangen darfst

Es ist nicht alles verboten. Diese Posten sind zulässig, wenn du sie richtig ausweist:

PostenErlaubt?Bedingung
Gedeck / CouvertJaPreis muss im Preisverzeichnis stehen
KorkgeldJaVorher vereinbaren, Preis nennen
Servicepauschale bei GruppenJa, mit EinschränkungMuss vor der Buchung schriftlich vereinbart sein
Aufschlag Terrasse / Bedienung im FreienJaMuss aus dem Preisverzeichnis hervorgehen
Verpackung außer HausJaMuss im Endpreis oder klar ausgewiesen sein
Aufschlag auf KartenzahlungNein (bei üblichen Karten)§ 270a BGB
"Servicepauschale" bei LaufkundschaftNeinVerstoß gegen Endpreispflicht

Zwei Punkte, die häufig schiefgehen:

Kartenzahlung. Nach § 270a BGB darfst du für SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und gängige Verbraucher-Debit- und Kreditkarten kein zusätzliches Entgelt verlangen. Der Girocard- oder Visa-Aufschlag am Tresen ist also nicht erlaubt. Ausgenommen sind unter anderem Firmenkarten und Drei-Parteien-Systeme wie American Express oder Diners Club — dort darf ein Aufschlag verlangt werden, aber nur, wenn er vorher klar angekündigt ist und die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt.

Mehrweg außer Haus. Seit dem 1.1.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht (§§ 33, 34 VerpackG) für Betriebe mit mehr als 80 m² Fläche und mehr als fünf Beschäftigten. Wichtig dabei: Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als die Einwegverpackung. Ein Pfand darfst du erheben, einen Aufpreis nicht.

Steuer und Lohn: wem gehört das Geld?

Auch hier lohnt der klare Blick, weil die Fehler teuer werden.

Trinkgeld ist freiwillig und gehört der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter. Gibt der Gast es direkt an die Servicekraft, ist es nach § 3 Nr. 51 EStG steuer- und sozialabgabenfrei. Es kommt oben auf den Lohn drauf.

Eine Pauschale, die du berechnest, gehört dem Betrieb. Das heißt:

  • Sie ist Betriebseinnahme und Teil des Entgelts — also umsatzsteuerpflichtig, aufgeteilt nach dem Steuersatz der zugrunde liegenden Leistung.
  • Zahlst du sie an dein Team aus, ist das Arbeitslohn — voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 51 EStG gilt dafür nicht.
  • Sie muss in deinem Kassensystem als eigener Posten geführt werden, sauber getrennt vom Trinkgeld.

Ich habe erlebt, wie ein Wirt das auf die harte Tour lernte. Er ersetzte Trinkgeld durch eine "Servicepauschale", gab alles ans Team weiter und erzählte allen, das sei steuerfrei. War es nicht. Lohnsteuer und Sozialabgaben fraßen ein gutes Stück davon — und drei Servicekräfte kündigten innerhalb von zwei Monaten.

Faustregel: Wenn der Gast den Betrag ändern kann, ist es Trinkgeld. Wenn nicht, ist es Umsatz und im Zweifel Lohn. Weder der Name auf der Rechnung noch deine gute Absicht ändern daran etwas.

Warum überhaupt jemand über Aufschläge nachdenkt

Niemand steht morgens auf und will seine Gäste ärgern. Die Rechnung ist einfach eng geworden:

  1. Personal ist der größte Posten und wird teurer. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde und steigt zum 1.1.2027 auf 14,60 €.
  2. Kartenzahlung kostet leise mit. Girocard und Kreditkarte liegen je nach Vertrag zwischen etwa 0,3 % und 2 % plus Terminalmiete. Bei 600.000 € Jahresumsatz sind das schnell 4.000–10.000 €.
  3. Preise auf der Karte fühlen sich klebrig an. Ein Schnitzel von 18 € auf 20 € fällt Gästen stärker auf als eine Zeile unten auf dem Bon. Genau darauf setzen die Aufschlagsmodelle.
  4. Die Küche verdient weniger als der Service. In Häusern mit starkem Trinkgeld verdient eine Servicekraft am Samstag deutlich mehr als ein Koch. Eine Küchenpauschale wäre ein Weg, das auszugleichen.

Jeder dieser Gründe ist real. Nur die Lösung passt in Deutschland nicht.

Der ehrliche Weg: rechne es in die Preise ein

Rechnen wir es an einer Rechnung über 60 € durch:

  • Variante A: 60 € Essen plus 5 % Servicepauschale = 63 €. Der Gast sieht eine Extrazeile und fühlt sich zweimal zur Kasse gebeten. In Deutschland ist das obendrein unzulässig.
  • Variante B: Preise um rund 5 % angehoben, dasselbe Essen kostet 63 €. Der Gast sieht 63 €. Keine Zeile, keine Erklärung, keine Diskussion.

Gleiches Geld, völlig anderes Gefühl. Und Variante B taucht in keiner Bewertung auf.

Genau so zahlen europäische Restaurants ihr Personal ohne Trinkgeldsystem: Die Arbeit steckt im Preis des Gerichts, und die Zahl auf der Karte ist die Zahl, die du zahlst.

Wenn du diesen Weg gehst, heb nicht pauschal alles um 5 % an. Schau dir an, welche Gerichte deine Marge tragen und welche nur da sind, damit die Karte vollständig wirkt. Kleine, ungleiche Anpassungen bei gefragten Gerichten landen weicher als eine flächendeckende Erhöhung — und durchdachte Menüpreise schützen den gefühlten Wert deiner Verkaufsschlager.

Ein zweiter Hebel, der 2026 oft übersehen wird: Seit dem 1.1.2026 gilt für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, für Getränke weiterhin 19 %. Wer seine Karte danach noch nicht durchgerechnet hat, verschenkt womöglich genau die Marge, die er über eine Pauschale wieder einsammeln wollte. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Umsatzsteuer bei Verzehr im Haus, außer Haus und Lieferung.

Der 5-Fragen-Test, bevor du irgendetwas berechnest

Sei bei jeder Antwort ehrlich.

1. Steht der Betrag im Preisverzeichnis am Eingang und auf der Karte? Wenn nicht, lass es. Der Gast muss den Preis kennen, bevor er sich hinsetzt.

2. Kannst du es in einem Satz erklären, den ein Gast akzeptiert? "Das Gedeck kostet 2,50 € pro Person und enthält Brot, Aufstrich und Wasser" funktioniert. "Betriebskostenumlage" funktioniert nicht.

3. Ist es eine Gruppenbuchung mit schriftlicher Vereinbarung? Nur dann ist eine echte Servicepauschale sauber. Schreib sie ins Angebot, lass sie bestätigen, und weise sie auf der Rechnung separat aus.

4. Können Kassensystem und Lohnabrechnung das sauber trennen? Die Pauschale braucht eine eigene Zeile auf dem Bon und eine eigene Kategorie in der Lohnbuchhaltung — niemals mit dem Trinkgeld vermischt. Deine Kasse muss außerdem GoBD-konform und mit TSE nach § 146a AO aufzeichnen.

5. Täte eine Preiserhöhung um denselben Betrag weniger weh? In fast allen Fällen: ja.

Wenn du eine Gruppenpauschale einführst: 7 Regeln

  1. Vorher schriftlich vereinbaren. Ins Angebot, in die Reservierungsbestätigung, in die Menüabsprache. Nachträglich geht nicht.
  2. Nenn sie nach dem, was sie finanziert. "Servicepauschale für Gruppen ab 10 Personen" ist klar. "Sonstige Kosten" ist ein Streitfall.
  3. Halt sie klein. 10 % sind bei Gruppen akzeptiert. Alles darüber braucht eine wirklich gute Begründung.
  4. Eigene Zeile auf Rechnung und Bon — getrennt von Umsatzsteuer, getrennt von freiwilligem Trinkgeld.
  5. Brief dein ganzes Team. Jede Servicekraft muss die Pauschale in einem ruhigen Satz erklären können, ohne sich zu entschuldigen.
  6. Sag es beim Kassieren aktiv. "Kleiner Hinweis: Die Servicepauschale ist bereits enthalten." Wer das offen sagt, bekommt erstaunlich oft trotzdem noch Trinkgeld.
  7. Beobachte 60 Tage. Durchschnittsbon, Trinkgeldquote und Bewertungen zusammen anschauen. Fällt das Trinkgeld stärker, als die Pauschale bringt, schaff sie wieder ab.

Typische Fehler, die teuer werden

  • Aufschlag heimlich auf die Rechnung setzen. Der schnellste Weg zur Abmahnung — und zur Ein-Stern-Bewertung mit Foto vom Bon.
  • Gedruckte Karte anpassen, digitale vergessen. Website, QR-Speisekarte und Lieferprofile sind ebenfalls Preisangaben. Sie müssen identisch sein.
  • Aufschlag für Kartenzahlung. Bei den üblichen Verbraucherkarten schlicht verboten (§ 270a BGB).
  • Pauschale auf Außer-Haus-Verkauf. Eine "Servicepauschale" auf eine Tüte, die der Gast selbst getragen hat, ist kaum zu verteidigen.
  • Aufschläge stapeln. Gedeck plus Verpackung plus Pauschale plus Trinkgeldvorschlag. Einzeln erklärbar, zusammen ein Screenshot.
  • Pauschale bei geteilten Rechnungen. Teilen sich vier Freunde die Rechnung, taucht der Posten viermal auf und wirkt jedes Mal größer. Wenn du Rechnungen nach Positionen teilst, muss auch die Pauschale anteilig mitlaufen.

Häufige Fragen zur Servicepauschale

Ist eine Servicepauschale dasselbe wie Trinkgeld? Nein. Trinkgeld ist freiwillig und gehört der Servicekraft. Eine Pauschale ist verpflichtend, gehört dem Betrieb und gilt steuerlich als Umsatz — und beim Auszahlen als Arbeitslohn.

Muss ich als Gast eine Servicepauschale zahlen? Nur wenn sie vor der Bestellung klar angekündigt war, etwa im Preisverzeichnis oder in einer Gruppenvereinbarung. Taucht sie erst auf der Rechnung auf, kannst du der Zahlung widersprechen.

Darf ein Restaurant einen Aufschlag für Kartenzahlung nehmen? Bei gängigen Verbraucher-Debit- und Kreditkarten nicht (§ 270a BGB). Bei American Express, Diners Club oder Firmenkarten ist ein Aufschlag möglich, muss aber vorher deutlich angekündigt werden.

Wie hoch ist eine übliche Gruppenpauschale? In Deutschland typischerweise 10 %, meist ab 8 bis 10 Personen — und immer nur, wenn sie vorab vereinbart wurde.

Soll ich zusätzlich Trinkgeld geben, wenn eine Pauschale berechnet wurde? Das entscheidest du. Viele geben dann weniger oder gar nichts, und das ist nachvollziehbar. Mit unserem Trinkgeldrechner kannst du auf Basis des Betrags vor der Pauschale nachrechnen, was fair wäre.

Ist eine Servicepauschale umsatzsteuerpflichtig? Ja. Sie ist Teil des Entgelts und wird mit dem Steuersatz der zugrunde liegenden Leistung besteuert — seit 1.1.2026 also 7 % für Speisen und 19 % für Getränke. Bei gemischten Rechnungen wird aufgeteilt. Sprich das mit deinem Steuerberater durch.


Servicepauschalen sind nichts Böses. Sie sind eine nachvollziehbare Antwort auf ein echtes Kostenproblem, und bei Gruppenbuchungen funktionieren sie in Deutschland auch sauber.

Für das normale Tagesgeschäft gilt hier aber eine klare Regel: Der Preis auf der Karte ist der Preis. Wer mehr Geld braucht, schreibt es in die Preise — nicht in eine Fußzeile. Das ist einfacher, günstiger in der Verwaltung, rechtlich sicher und taucht in keiner Bewertung auf. Einen höheren Preis verzeihen Gäste. Eine Überraschung auf der Rechnung nicht.