Die meisten Küchengeschäfte scheitern nicht am Kochen. Sie scheitern in der Vorbereitung — sechs Monate "ich mach mich noch schlau" und kein einziger bezahlter Auftrag.

Die kurze Antwort: Du kannst in 30 Tagen von der Idee zum ersten Verkauf kommen, und meistens für unter 500 €. Woche 1: ein Produkt festlegen und an echten Leuten testen. Woche 2: Gewerbe anmelden, Betrieb bei der Lebensmittelüberwachung registrieren, Belehrung nach § 43 IfSG holen. Woche 3: mit Faktor 3 bis 4 kalkulieren, Etiketten und Verpackung klären, Speisekarte hinter einen Link legen. Woche 4: Vorbestellungen öffnen und die ersten 30 Aufträge holen. Unten steht, was an welchem Tag dran ist.

Das ist eine Erklärung in einfacher Sprache, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich und deine Kommune kann eigene Anforderungen haben. Ein Anruf beim Amt vor dem ersten Verkauf ersetzt jeden Ratgeber.

Dein 30-Tage-Plan auf einen Blick

WocheTageWas du machstKosten
11–7Ein Produkt wählen, durchkalkulieren, an 10 Leuten testen30–60 € (Zutaten)
28–14Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Belehrung, LUCID, Versicherung40–150 €
315–21Preise festlegen, Speisekarten-Link und QR-Code, Verpackung kaufen60–150 €
422–30Soft Launch, Vorbestellungen, ausliefern, Bewertungen sammeln0–50 €

Vier Wochen. Ein Produkt. Echte Kundinnen und Kunden. Nichts davon braucht einen Kredit oder einen Laden.

Woche 1 (Tag 1–7): ein Produkt wählen und Nachfrage beweisen

Tag 1–2: Entscheide dich für die eine Sache

Bau keine Speisekarte. Bau ein Produkt. Das Gericht, nach dem Freunde dich immer wieder fragen, ist dein Geschäft — alles andere frisst nur dein Einkaufsgeld.

Ideen, die sich 2026 in Deutschland wirklich verkaufen:

  • Heimbäckerei — Cookies, Brownies, Sauerteigbrot, Zimtschnecken
  • Motivtorten — Geburtstage und kleine Feiern zahlen pro Stunde am besten
  • Meal-Prep-Boxen — Wochenessen für Büro und Fitnessstudio
  • Ein Gericht aus deiner Herkunftsküche — die Baklava, die Pelmeni oder das Biryani, das es hier nirgends richtig gibt
  • Marmelade, Saucen, Granola, Gewürzmischungen — lange haltbar, gut in Chargen herstellbar

Lagerfähige Lebensmittel sind der schnellste Weg. Alles, was in den Kühlschrank muss — Sahnetorten, Fertiggerichte, Fleisch —, ist erlaubt, bedeutet aber Kühlkette, Verbrauchsdatum und mehr Dokumentation. Fang leicht an, erweitere später.

Tag 3–4: Eine Charge auf den Cent durchrechnen

Wieg alles. Butter, Mehl, die Schachtel, den Aufkleber, das Band. Schreib auf, was eine Einheit dich wirklich kostet — denn jeder Preis der nächsten zwei Jahre kommt aus dieser Zahl.

Wer diesen Schritt überspringt, kalkuliert nach Gefühl und arbeitet für 4 € die Stunde. In unserer Anleitung zur Tellerkalkulation steht die Rechnung in fünf Minuten.

Tag 5–7: Verkauf 10 Testbestellungen, bevor du mehr Geld ausgibst

Poste ein Foto. Schreib "Ich backe Samstag 10 Bestellungen, Abholung bei mir". Das ist der ganze Test.

Zahlen zehn Leute, hast du ein Geschäft. Zahlen zwei, änderst du jetzt das Produkt — nicht nachdem du für 300 € Verpackung mit deinem Logo gekauft hast. Erst die Nachfrage, dann die Marke.

Woche 2 (Tag 8–14): dein Food-Business anmelden

Das ist die Woche, die alle aufschieben. Mach sie trotzdem. Eine Beschwerde aus der Nachbarschaft reicht, und legal zu sein ist billiger und schneller, als die meisten denken.

Und die gute Nachricht zuerst, weil im Netz viel Unsinn steht: Du darfst in Deutschland aus deiner ganz normalen Privatküche verkaufen. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nennt in Anhang II Kapitel III ausdrücklich Räume, die hauptsächlich als private Wohnräume genutzt werden. Es gibt keine Umsatzobergrenze, kein Verbot, an Cafés zu liefern, und keine Grenze am Bundeslandrand. Anders als in den USA gibt es hier gar kein eigenes "Heimküchen-Gesetz" — es gilt schlicht das normale Lebensmittelrecht in seiner leichten Variante.

Das brauchst du:

  1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, oft online. 20 bis 65 €. Kreuz "im Nebenerwerb" an, wenn du nebenbei startest. Danach schickt dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  2. Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung nach Artikel 6 der VO (EG) Nr. 852/2004. Zuständig ist das kommunale Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Kostenlos, aber Pflicht — und der Schritt, den fast alle vergessen.
  3. Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt oder online, 20 bis 40 €, etwa eine Stunde. Danach jährlich selbst auffrischen und dokumentieren.
  4. LUCID-Registrierung und Systembeteiligung nach dem Verpackungsgesetz, sobald deine Verpackung beim Endkunden landet. Registrierung kostenlos, Systembeteiligung bei kleinen Mengen oft nur ein paar Euro im Jahr. Es gibt keine Mindestmenge, und die Bußgelder gehen bis 200.000 €.
  5. Handwerkskammer fragen, wenn du backst. Bäcker und Konditor sind zulassungspflichtige Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung. Einfache Kekse oder Rührkuchen fallen oft unter die einfachen Tätigkeiten nach § 1 Abs. 2 HwO, eine mehrstöckige Motivtorte eher nicht. Die Kammern entscheiden regional unterschiedlich — anrufen, beschreiben, Antwort per E-Mail geben lassen.
  6. Steuer klären. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus, solange du im Vorjahr unter 25.000 € und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibst. Bist du angestellt, sind Nebeneinkünfte bis 410 € im Jahr über den Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG steuerfrei, bis 820 € abgemildert.
  7. Versicherung prüfen. Deine private Haftpflicht deckt Gewerbe nicht. Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht kostet 150 bis 400 € im Jahr. Wochenmärkte und Veranstalter verlangen sie oft.

Und der stille Punkt: Mietvertrag und Hausordnung. Gewerbliche Nutzung ohne Kundenverkehr ist meist unproblematisch, regelmäßiger Publikumsverkehr im Treppenhaus kann untersagt werden. Eine kurze E-Mail an die Vermietung erspart Ärger.

Etiketten: der Teil, den alle vergessen

Verkaufst du verpackt und nicht direkt in der Küche an den Kunden, gilt die LMIV. Auf die Verpackung gehören: Bezeichnung, Zutatenverzeichnis in absteigender Menge, die 14 Allergene hervorgehoben (fett oder GROSS), Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, dein Name und deine Anschrift und eine Los-Kennzeichnung.

Zwei deutsche Details, die international niemand kennt:

  • Sammelbezeichnungen wie "Gewürze" sind nur bis 2 % Gewichtsanteil erlaubt. In einer Gewürzmischung musst du also jede Zutat einzeln nennen.
  • Die Nährwerttabelle kannst du dir oft sparen: Anhang V LMIV nimmt unter anderem Kräuter und Gewürze aus, ebenso handwerklich hergestellte Ware in kleinen Mengen, die du lokal direkt abgibst. Im Zweifel kurz beim Amt nachfragen.

Woche 3 (Tag 15–21): kalkulieren, verpacken, online gehen

Tag 15–16: Preise wie ein Betrieb, nicht wie ein Gefallen

Die einfache Regel: Nimm das 3- bis 4-Fache dessen, was Zutaten und Verpackung dich kosten.

Ein Dutzend Cookies kostet 4,80 € an Zutaten plus 1,20 € für Schachtel und Etikett. Das sind 6,00 €, also verkaufst du für 18 bis 24 €. Zu teuer? Diese Spanne bezahlt deine Stunden, deinen Ofen, den Strom und die Charge, die verbrennt.

Der Supermarkt ist nicht deine Konkurrenz. Du verkaufst frisch, handgemacht und persönlich — kalkuliere auch so. Zur Orientierung, was 2026 in Deutschland durchgeht: Keks 1,80–2,50 €, dicker Cookie 3,50–5 €, Sauerteigbrot 6–9 €, Torte 4,00–5,50 € pro Portion, Meal-Prep-Gericht 9–13 €.

Tag 17–18: Verpackung, die den Transport übersteht

Schachteln, Einlagen, Aufkleber, Tüte. Kauf erst kleine Mengen. Nichts killt einen Start so gut wie 500 bedruckte Schachteln für ein Produkt, das du im zweiten Monat umbenennst.

Ein Tipp, der sich sofort bezahlt macht: Pack auf jede Schachtel deinen QR-Code. Die Leute scannen, sehen deine ganze Speisekarte und bestellen wieder, ohne zu fragen "was hast du diese Woche?".

Tag 19–21: Deine ganze Speisekarte hinter einen Link

Hier hängen die meisten fest. Bestellungen landen in Instagram-DMs, WhatsApp-Sprachnachrichten und SMS. Die Hälfte geht unter. Du beantwortest zwanzigmal am Tag dieselbe Preisfrage und weißt am Ende nicht, was sich verkauft hat.

Die Lösung ist ein Link mit einer echten Speisekarte dahinter. Du brauchst dafür keine Website und musst auch nichts bezahlen. Tabres gibt einem Food-Business aus der Heimküche alles, was es braucht, 100 % kostenlos:

  • Eigener Speisekarten-Link und QR-Speisekarte — etwa tabres.com/deinekueche — mit Fotos, Preisen, Füllmengen, Varianten (sechs oder zwölf Cookies) und Extras wie "mehr Schokolade".
  • Gästebestellungen ohne App. Abholung und Lieferung einschalten, Liefergebiet, Mindestbestellwert und Liefergebühr festlegen. Bestellungen kommen an einem Ort an, live, statt in fünf Chat-Apps.
  • 14 Allergene pro Produkt — genau das, was die LMIV verlangt, plus Feld für die Zusatzstoff-Fußnoten.
  • Ein QR-Code mit deinem Logo und deinen Farben, druckfertig für Aufkleber, Flyer oder ein Schild am Marktstand. Hier steht, wie du eine QR-Speisekarte kostenlos erstellst.
  • Rechnung und Beleg per WhatsApp mit einem Tipp.
  • Statistiken zur Speisekarte: was angeschaut, aber nicht bestellt wurde. Das ist dein nächster Bestseller, der sich versteckt.
  • Umsatzberichte, damit Woche vier dir sagt, was du in Woche fünf kochen sollst.

Kein Abo. Keine Gebühr pro Standort. Keine Provision auf deine Umsätze — zum Vergleich: Lieferplattformen nehmen 13 bis 30 % von jeder Bestellung. Keine Kreditkarte für die Anmeldung, und kostenlos ist keine Testphase, sondern der Preis.

Ein Punkt, den fast alle übersehen: Sobald du eine Speisekarten-Seite oder eine Link-in-Bio-Seite hast, brauchst du dort ein Impressum nach § 5 DDG. Fehlt es, ist das der häufigste Abmahngrund überhaupt — 200 bis 1.500 € für eine Zeile, die dich zwei Minuten kostet.

Woche 4 (Tag 22–30): Soft Launch und die ersten 30 Bestellungen

Tag 22–24: Vorbestellungen öffnen

Arbeite immer mit Vorbestellungen. "Bestellschluss Donnerstag, Abholung Samstag 12–16 Uhr." Du kochst exakt das, was verkauft ist. Null Abfall, keine Panik, Geld vor dem Einkauf.

Deine ersten Kundinnen und Kunden stehen schon in deinem Handy:

  • Speisekarten-Link in Instagram-Bio, WhatsApp-Status und Facebook-Profil
  • In lokalen Nachbarschaftsgruppen posten — die lieben eine "neue Bäckerin im Viertel"-Geschichte mit echten Fotos
  • 20 Leute direkt anschreiben. Kein Rundmail-Verteiler. Zwanzig echte Nachrichten schlagen jeden öffentlichen Post.

Tag 25–27: Kochen und liefern, ohne draufzuzahlen

Bei der Lieferung verschwindet der Gewinn am leisesten. Drei Einstellungen schützen dich ab Tag eins:

  • Fang mit Abholung an. Kostet dich nichts, und echte Fans fahren zu dir.
  • Halt den Radius klein. Fünf Kilometer in 15 Minuten schlagen ein 15-Kilometer-Versprechen, das deinen Abend frisst.
  • Setz Mindestbestellwert und Liefergebühr. Ein einzelnes Glas Marmelade quer durch die Stadt zu fahren ist Wohltätigkeit, kein Geschäft.

Wenn du versendest statt lieferst: Bei tiefgekühlter Ware gilt die Tiefkühlverordnung (−18 °C, kurzzeitige Abweichungen bis 3 °C beim Transport, Hinweis "nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren"). Und innerhalb der EU darfst du frei verschicken — das Etikett muss dann in der Sprache des Ziellands sein.

Tag 28–30: Aus 30 Bestellungen ein Stammgeschäft machen

  • Frag nach der nächsten Bestellung. Ein schlichtes "Dieselbe Box nächsten Freitag?" holt etwa 3 von 10 zurück.
  • Frag nach einer Bewertung. Zwei Zeilen bei Google oder Instagram schlagen jede Anzeige. Hier steht, wie du mehr Google-Bewertungen bekommst. Wichtig: Bewertungen niemals gegen Gegenleistung — das ist in Deutschland ein UWG-Abmahnrisiko.
  • Lies deine Zahlen. Was war ausverkauft? Was stand rum? Streich den Verlierer im zweiten Monat.
  • Setz das nächste Bestellfenster, bevor du dieses schließt. Der Rhythmus ist das ganze Geschäft.

Was der Start wirklich kostet

PostenÜbliche Kosten
Belehrung nach § 43 IfSG20–40 €
Gewerbeanmeldung20–65 €
Registrierung Lebensmittelüberwachung0 €
LUCID und Systembeteiligung0 € + wenige Euro im Jahr
Etiketten und Verpackung (erste Charge)50–120 €
Zutaten für Tests und erste Chargen100–200 €
Betriebs- und Produkthaftpflicht (Jahr)150–400 €
Speisekarte, QR-Code und Bestellungen (Tabres)0 €
Website0 € — dein Speisekarten-Link ist deine Website
Gesamtmeist unter 500 €

Deine Küche, dein Ofen und dein Handy sind das Startkapital, das du schon hast. Wenn du später größer planst, lies, wie Finanzierung für die Gastronomie funktioniert — für diesen Monat brauchst du sie nicht.

Fehler, die einen 30-Tage-Start killen

  • Verkaufen vor der Anmeldung. Die Anmeldung kostet weniger als ein Bußgeld.
  • Mit 20 Produkten starten. Mehr Artikel heißt mehr Einkauf, mehr Abfall, langsameres Kochen. Drei Bestseller schlagen zwanzig Optionen.
  • Kalkulieren wie der Supermarkt. Du bist handgemacht. Nimm auch dafür Geld.
  • Das Geschäft in DMs führen. Keine Bestellhistorie, keine Preise, keine Daten — nur Chaos mit hübschen Fotos.
  • Allergene weglassen. Die 14 Allergene sind Pflicht, und eine Reaktion ist eine zu viel.
  • Jeden Tag kochen. Feste Backtage schützen deine Energie. Ausgebranntsein schließt mehr Heimküchen als schwacher Umsatz.
  • Auf die perfekte Verpackung warten. Deine Kunden wollen das Essen. Das Band kann bis Monat drei warten.

Was nach Tag 30 passiert

Monat zwei dreht sich um Stammkundschaft, nicht um Neukunden. Halte den Rhythmus, nimm ein Produkt dazu, erhöhe Preise dort, wo alles ausverkauft ist, und lies deine Berichte.

Wenn dein Ofen zum Engpass wird — ein gutes Problem —, hast du drei Züge: eine Gastroküche in den Randzeiten mieten, in eine Cloud-Küche ziehen oder einen kleinen Laden aufmachen. Weil Speisekarte, Bestellungen und Kundschaft schon in Tabres liegen, legst du einfach einen Standort dazu und behältst denselben Link.

Kurze Antworten zum Start

Kann man ein Food-Business wirklich in 30 Tagen starten?

Ja. Die Anmeldungen sind der einzige Schritt mit Wartezeit, und Gewerbeamt und Gesundheitsamt brauchen meist Tage, keine Monate. Ein Produkt, vier Anmeldungen, ein Bestell-Link — 30 Tage sind realistisch.

Wie viel Geld braucht man dafür?

Meist unter 500 €: Belehrung (20–40 €), Gewerbeanmeldung (20–65 €), Verpackung und Etiketten (50–120 €), erste Zutaten und die Haftpflicht. Speisekarte und Bestellsystem können 0 € kosten.

Brauche ich eine Erlaubnis, um Essen von zu Hause zu verkaufen?

Du brauchst eine Anmeldung, keine Gaststättenerlaubnis: Gewerbeanmeldung, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, Belehrung nach § 43 IfSG. Beim Backen kommt die Handwerkskammer dazu. Mehr dazu in unserem Artikel Brauche ich eine Erlaubnis, um Essen von zu Hause zu verkaufen?.

Gibt es eine Umsatzgrenze für die Heimküche?

Nein. Es gibt keine lebensmittelrechtliche Obergrenze. Steuerlich relevant sind nur die Kleinunternehmergrenzen nach § 19 UStG (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr) und, wenn du angestellt bist, der Härteausgleich bei 410 € im Jahr.

Welche Lebensmittel sind am einfachsten?

Lagerfähige: Kekse, Brownies, Brot, Granola, Marmelade, Gewürzmischungen. Wenig Auflagen, guter Transport, und sie verderben nicht, wenn jemand zu spät zur Abholung kommt.

Brauche ich eine Website?

Nein. Ein Speisekarten-Link mit Fotos, Preisen und Bestellfunktion reicht — und genau das klicken die Leute aus Instagram an. Denk nur an das Impressum nach § 5 DDG.

Wie nehme ich Bestellungen und Zahlungen an?

Bestellungen über einen Speisekarten-Link, damit alles mit Preisen an einem Ort landet. Zum Bezahlen reichen am Anfang Barzahlung bei Abholung und Überweisung. Rechnung vorher, Beleg danach, direkt per WhatsApp.


Niemand braucht Investoren, einen Laden oder Software für 300 € im Monat, um Essen von zu Hause zu verkaufen. Du brauchst ein gutes Produkt, ein paar Anmeldungen, ehrliche Preise und einen Link, über den man bestellen kann.

Such dir heute dein Produkt, ruf diese Woche beim Amt an und richte deine kostenlose Speisekarte bei Tabres ein — das dauert einen Abend. In 30 Tagen schließt du dein viertes Bestellfenster. Oder du planst immer noch.