Ein geteilter Dienst in der Gastronomie spart keinen Cent Lohn im Vergleich zu normalen versetzten Schichten. In beiden Plänen bezahlst du jede Vollzeitkraft für 40 Stunden pro Woche. Was du dafür bekommst, sind deine besten Leute mittags und abends. Der Preis ist ein Tag von 10 Stunden für 8 Stunden Lohn.
Mietest du eine Wohnung, in der dein Team die Pause verbringt, lass es zwischen der Wohnung und mehr Lohn wählen. Bei vier Leuten kosten 850 € Miete im Monat etwa so viel wie 1 € mehr pro Stunde.
Was ein geteilter Dienst in der Gastronomie wirklich spart
Ein geteilter Dienst, in der Gastro auch Teildienst genannt, ist ein Arbeitstag mit einer langen, unbezahlten Pause in der Mitte. Meist liegt sie zwischen dem Mittagsgeschäft und dem Abendgeschäft. Das Team stempelt aus, geht und kommt zum Abend wieder.
Das Beispiel für den ganzen Text spielt in Deutschland im Jahr 2026. Ein Bistro hat fünf Tage pro Woche offen und vier Vollzeitkräfte zu 16 € pro Stunde. Alle arbeiten von 10 bis 20 Uhr mit 2 Stunden unbezahlter Pause. Das sind 8 bezahlte Stunden am Tag und 40 pro Woche.
Zwei haben von 14 bis 16 Uhr Pause, zwei von 16 bis 18 Uhr. In dieser Lücke bereiten Aushilfen vor und putzen.
Die übliche Rechnung geht so: 4 Leute × 2 Stunden × 5 Tage sind 40 unbezahlte Stunden pro Woche. Bei 16 € sind das 640 € pro Woche oder 2.773 € im Monat (Woche × 52 ÷ 12).
Diese Rechnung vergleicht den geteilten Dienst damit, allen vier die vollen 10 Stunden zu bezahlen. So einen Plan würde niemand machen, und erlaubt wäre er auch nicht. Zehn Stunden Arbeit ohne Pause verbietet das Arbeitszeitgesetz, und 50 Stunden pro Woche liegen auf Dauer über dem erlaubten Schnitt von 48.
Der faire Vergleich ist der Plan, den du sonst wirklich nutzen würdest: versetzte Schichten, bei denen die Leute zu verschiedenen Zeiten anfangen und aufhören. Zwei arbeiten von 10 bis 18:30 Uhr und zwei von 11:30 bis 20 Uhr, jeweils mit 30 Minuten unbezahlter Pause. Auch das sind 8 bezahlte Stunden am Tag, also ist der Lohn gleich: 11.093 € im Monat für alle vier.
Im Vergleich zu versetzten Schichten spart ein geteilter Dienst 0 € Lohn. Er ändert nur, wer wann da ist. Zwei Vollzeitkräfte wechseln vom ruhigen Nachmittag in die letzten 90 Minuten vom Abendgeschäft.
Die echten Kosten trägt dein Team. Ein geteilter Tag dauert vom Anfang bis zum Ende 10 Stunden, ein versetzter 8,5. Das sind für jede Person 7,5 Stunden mehr pro Woche bei oder nahe der Arbeit. Bei vier Leuten sind das 30 Stunden pro Woche oder 2.080 € im Monat an Zeit, gerechnet mit 16 € pro Stunde.
Vier Wege, mittags und abends genug Leute zu haben
Dieselben vier Vollzeitkräfte, dieselben 11.093 € Lohn im Monat. Die Tabelle zeigt, was jeder Plan obendrauf kostet.
| Plan | Mehrkosten pro Monat | Tag pro Person | Vollzeitkräfte von 18:30 bis 20 Uhr |
|---|---|---|---|
| Geteilter Dienst plus Personalwohnung | 850 € Miete | 10 Stunden | 4 |
| Geteilter Dienst plus 1 € mehr pro Stunde | 839 € | 10 Stunden | 4 |
| Versetzte Schichten plus Minijob von 18 bis 20 Uhr | 789 € | 8,5 Stunden | 2, plus Minijob |
| Versetzte Schichten plus fünfte Vollzeitkraft | 3.356 € | 8,5 Stunden | 3 |
Die Lohnerhöhung und die fünfte Vollzeitkraft enthalten rund 21 % Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, eine Faustregel für 2026. Der Minijob bringt 13,90 € pro Stunde, den Mindestlohn 2026, für 10 Stunden pro Woche. Das sind 602 € im Monat, knapp unter der Minijob-Grenze von 603 €, plus rund 31 % Abgaben, die du als Arbeitgeber zahlst.
Welchen Plan du nimmst:
- Versetzte Schichten plus Minijob, wenn eine Aushilfe mit zwei Vollzeitkräften das Ende vom Abendgeschäft schafft. Das ist am günstigsten, und kein Tag dauert länger als 8,5 Stunden.
- Geteilter Dienst, wenn das Abendgeschäft ohne alle vier deiner besten Leute nicht läuft und jeder von ihnen im Einzelgespräch ja sagt. Dann lass sie zwischen Wohnung und Lohnerhöhung wählen.
- Eine fünfte Vollzeitkraft, wenn heute schon jemand seine lange Pause durcharbeitet, sobald jemand krank ist. Zwei durchgearbeitete Pausen machen aus 40 Stunden 44. Außerdem verbietet das Arbeitszeitgesetz 10 Stunden Arbeit ohne Pause.
Kommt der meiste Umsatz aus einer einzigen Stoßzeit, also nur mittags oder nur abends, gibt es für den geteilten Dienst nichts abzudecken. Bau die versetzten Schichten dann um diese Stoßzeit herum, mit einem einfachen Dienstplan für jede Woche.
Wer geteilte Dienste mag und wie du es herausfindest
Ein geteilter Dienst passt zu Leuten, auf die zu Hause niemand wartet, und zu Leuten, die gern einen Mittagsschlaf machen. Er passt auch zu Leuten, die zu weit weg wohnen, um in der Pause nach Hause zu fahren. Wer eine Stunde entfernt wohnt, ist die ganze Pause von 2 Stunden unterwegs, wenn er nach Hause und zurück fährt.
Hart ist er für Eltern und für alle mit einem zweiten Job, einem Studium oder Kursen. Alle arbeiten beim Öffnen und beim Schließen, also kommt niemand früh nach Hause. Zwei Stunden reichen nicht für eine zweite Schicht woanders.
Wenn du in einer Kleinstadt der Betrieb bist, der am besten zahlt, sagt dir niemand, dass er den Plan hasst. Zahlen andere Betriebe in der Nähe 14 €, kostet ein Wechsel 2 € pro Stunde. Also sagen die Leute ja und schweigen.
Was die Leute wählen, sagt dir mehr als das, was sie sagen:
- Frag anonym auf einem Zettel ohne Namen: "Wenn beides gleich bezahlt wäre, würdest du den geteilten Dienst nehmen oder eine versetzte Schicht von 8,5 Stunden?"
- Noch besser: Biete die Wahl einen Monat lang an. Mach zwei der vier Stellen zu versetzten Schichten und lass die Leute wählen.
- Achte darauf, wer die Pausenwohnung wirklich nutzt, wer um weniger Tage bittet und was jemand in seiner letzten Woche sagt, bevor er geht.
Personalwohnung oder 1 € mehr pro Stunde
Eine Zweizimmerwohnung nahe am Bistro kostet 850 € im Monat, mit allen Nebenkosten und Strom. Das sind 1,23 € für jede bezahlte Stunde deiner vier Vollzeitkräfte: 850 € ÷ 693 bezahlte Stunden im Monat. Ein Euro mehr Lohn pro Stunde kostet dich fast gleich viel, mit Sozialversicherung 839 € im Monat.
Der Unterschied ist, wer entscheidet, wofür das Geld da ist. Die Lohnerhöhung geht mit allen nach Hause, auch mit der Person, die ihre Pause im Fitnessstudio oder im Auto verbringt. Die Wohnung hilft nur denen, die hingehen. Manche im Team sehen darin auch Geld, das du lieber für ein Zimmer ausgibst als für ihren Lohn.
Leg also beides auf den Tisch und lass die vier geheim abstimmen: Wohnung behalten oder Wohnung aufgeben und 1 € mehr pro Stunde. Deine Kosten bleiben so oder so etwa gleich.
Hausregeln, wenn du die Wohnung behältst
Zwei Leute haben gleichzeitig Pause, und die Wohnung hat ein Bett, ein Sofa und eine Dusche. Schreib die Regeln auf eine Seite, kleb sie innen an die Tür und lass alle unterschreiben:
- Ob jemand hingeht, entscheidet er selbst. Niemand bekommt Ärger, weil er die Pause woanders verbringt.
- Niemand wird früher zurückgeholt. Brauchst du doch jemanden, bezahlst du ab der Minute, in der du anrufst.
- Kein Alkohol, keine Drogen und keine Gäste, genau wie bei der Arbeit.
- Eine Person nimmt das Bett, eine das Sofa, und jede Woche wird getauscht.
- Alles so verlassen, wie man es vorgefunden hat: Geschirr gespült, Handtücher in der Wäsche, Bettwäsche an einem festen Tag gewechselt.
- Keine Kameras in der Wohnung, und du klopfst, bevor du reingehst.
- Die Wohnung ist nur für die Pausen vom Team. Du und deine Freunde nutzen sie nicht.
Du zahlst die Wohnung, also gehört sie zur Arbeit. Deine Regeln, wie im Team miteinander umgegangen wird, gelten dort auch. Eine Beschwerde über etwas, das dort passiert ist, klärst du genau wie eine über die Küche.
Bevor dort die erste Pause stattfindet, erledige drei Dinge:
- Sag dem Vermieter, wofür die Wohnung ist. Ein Mietvertrag für eine Wohnung erlaubt meist nur das Wohnen. In Städten mit Zweckentfremdungsverbot, etwa Berlin, Hamburg und München, braucht eine Wohnung, in der niemand wohnt, eine Genehmigung der Stadt. Frag beim Wohnungsamt deiner Stadt nach, bevor du unterschreibst.
- Frag deine Versicherung und die BGN, die Unfallversicherung für die Gastronomie, ob ein Unfall dort versichert ist. Essen und Schlafen in der Pause sind bei der BGN meist nicht versichert.
- Frag dein Steuerbüro, wie du die Miete verbuchst. Frag auch, ob die Wohnung als geldwerter Vorteil zählt, also als Lohn in Form einer Sache, auf den Steuer und Sozialversicherung fallen.
Regeln in Deutschland für Pausen und geteilte Dienste (2026)
Ein eigenes Gesetz für geteilte Dienste gibt es in Deutschland nicht, und kein Gesetz schreibt dafür Extra-Geld vor. Es gelten die normalen Regeln für Arbeitszeit, Pausen und Ruhe.
Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt Pausen vor und begrenzt den Arbeitstag. Für den geteilten Dienst zählen diese Regeln:
- Bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause Pflicht, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Die lange Pause erfüllt das.
- Niemand darf länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten (§ 4 ArbZG).
- Erlaubt sind 8 Stunden Arbeit pro Werktag, also Montag bis Samstag. Bis zu 10 Stunden gehen, wenn der Schnitt über 6 Monate bei 8 Stunden bleibt (§ 3 ArbZG).
Wer um 10 Uhr anfängt und die lange Pause um 16 Uhr beginnt, hat genau 6 Stunden am Stück gearbeitet. Das ist gerade noch erlaubt. Beginnt die Pause wegen eines vollen Mittags 15 Minuten später, ist es ein Verstoß. Leg die Pause für diese zwei deshalb auf 15:30 bis 17:30 Uhr.
Pausen sind unbezahlt, wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes sagen. Eine Pause ist aber nur eine Pause, wenn die Person wirklich frei ist. Sie muss vorher wissen, wann sie zurück sein muss, und darf gehen, wohin sie will. Muss sie sich bereithalten, damit du sie jederzeit holen kannst, ist das keine Pause im Sinne des Gesetzes.
Eine Wohnung gegenüber ist in Ordnung, wenn jeder selbst entscheidet, ob er hingeht. Erwartest du, dass alle dort sind, damit du sie zurückholen kannst, sieht die Pause schnell wie Arbeitszeit aus.
Einen gesetzlichen Zuschlag für Überstunden gibt es in Deutschland nicht, das regeln Arbeits- und Tarifverträge. Jede Stunde, die jemand in der Pause arbeitet, bezahlst du aber und schreibst sie auf. Die Bundesregierung will das Arbeitszeitgesetz ändern, zum Beispiel mit einer Grenze pro Woche statt pro Tag. Frag einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, was gerade gilt.
Ruhezeit
Nach Feierabend braucht jeder 11 Stunden Ruhe am Stück (§ 5 ArbZG). In der Gastronomie dürfen es 10 Stunden sein, wenn eine andere Ruhezeit im selben Kalendermonat oder innerhalb von 4 Wochen dafür 12 Stunden dauert. Die lange Pause am Tag zählt nicht als Ruhezeit.
Wer um 20 Uhr geht und um 10 Uhr wiederkommt, hat 14 Stunden Ruhe. Bleibt jemand nach einer Feier bis 23:30 Uhr und fängt am nächsten Tag um 10 Uhr an, sind es nur 10,5 Stunden. Das geht nur mit diesem Ausgleich.
Azubis und Jugendliche unter 18
Für alle unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es ist für geteilte Dienste strenger:
- Der ganze Tag mit allen Pausen darf in der Gastronomie höchstens 11 Stunden dauern (§ 12 JArbSchG). Der Tag von 10 bis 20 Uhr passt.
- Sie dürfen höchstens 4,5 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten (§ 11 JArbSchG). Für sie passt nur die Pause von 14 bis 16 Uhr, nicht die späte.
- Nach Feierabend brauchen sie 12 Stunden frei (§ 13 JArbSchG).
Aufzeichnung und Arbeitsvertrag
In der Gastronomie schreibst du für jeden Tag Beginn, Ende und Dauer der Arbeit auf, spätestens 7 Tage später (§ 17 Mindestlohngesetz). Beim geteilten Dienst sind das zwei Blöcke pro Tag. Der Zoll prüft diese Listen bei Kontrollen.
Seit August 2022 müssen die Pausen, die Ruhezeiten und bei Schichtarbeit das Schichtsystem schriftlich festgehalten sein (§ 2 Nachweisgesetz). Schreib also in den Arbeitsvertrag, dass der Dienst geteilt ist und wann die Pause liegt.
Tarifvertrag und Betriebsrat
Gilt für deinen Betrieb ein Tarifvertrag im Gastgewerbe, lies nach, was er zu geteilten Diensten, Pausen und Zuschlägen sagt. DEHOGA und die Gewerkschaft NGG handeln diese Verträge meist für jedes Bundesland einzeln aus. Hast du einen Betriebsrat, muss er dem Dienstplan mit seinen Pausen zustimmen (§ 87 BetrVG). Frag bei deinem DEHOGA-Landesverband nach, bevor du den ersten geteilten Dienstplan aushängst.
Diese Woche erledigen
- Vergleiche deinen geteilten Dienst mit versetzten Schichten, nicht mit einem Lohn für die vollen 10 Stunden.
- Frag deine Vollzeitkräfte anonym auf Papier: geteilter Dienst oder versetzte Schicht, wenn beides gleich bezahlt wäre.
- Leg die Wohnung und 1 € mehr pro Stunde nebeneinander und lass das Team abstimmen.
- Schreib die Pausenregeln auf: ab wann alle frei sind, wann sie zurück sein müssen und dass ab deinem Anruf jede Minute bezahlt wird.
- Prüf vor dem nächsten Dienstplan jeden Block: höchstens 6 Stunden am Stück und 11 Stunden Ruhe nach Feierabend. Für alle unter 18 gelten 4,5 und 12 Stunden.