Trinkgeld bei Kartenzahlung zahlst du deinen Kellnerinnen und Kellnern am besten nach jeder Schicht bar aus, bei der Abrechnung an der Kasse. Das Geld kommt aus den Bareinnahmen des Abends, und die Kasse bucht jede Auszahlung als Trinkgeld. Zahlen bei dir fast alle Gäste mit Karte, überweis das Trinkgeld stattdessen einmal pro Woche. Im Beispiel unten decken die Bareinnahmen das Kartentrinkgeld mehr als dreimal.
Der Weg ändert nichts an der Steuer. Bar, per Überweisung oder mit dem Lohn: Trinkgeld ist in Deutschland für dein Team steuerfrei und frei von Sozialversicherung.
Reicht das Bargeld in der Kasse für das Kartentrinkgeld?
Nimm ein Restaurant in Köln mit 90 Plätzen, das 2026 pro Woche 24.000 € umsetzt. Es hat sechs Abende pro Woche offen. Sechs Kellnerinnen und Kellner teilen sich den Service, jeden Abend arbeiten vier.
Gäste zahlen 19.200 € mit Karte und geben dabei im Schnitt 7 % Trinkgeld, eine Faustregel. Das sind 1.344 € Kartentrinkgeld pro Woche. Die anderen 4.800 € kommen bar.
Die Bareinnahmen sind also mehr als dreimal so hoch wie das Kartentrinkgeld. Knapp wird es erst, wenn pro Woche weniger als 1.344 € bar hereinkommen, also unter 5,6 % vom Umsatz. Das ist ein Café, in dem fast nur mit Karte gezahlt wird. Laut der Studie "Zahlungsverhalten in Deutschland 2025" der Deutschen Bundesbank liefen 2025 noch 45 % aller Zahlungen bar, gemessen am Betrag 23 %.
Das Kartengeld ist nicht verloren. Der Anbieter deines Kartenterminals zahlt das Trinkgeld zusammen mit dem Umsatz auf dein Konto. Kartentrinkgeld ist Geld deines Teams, nicht dein Umsatz. Bitte dein Steuerbüro, es auf einem eigenen Konto zu buchen, etwa "Trinkgeld Personal", und bei jeder Auszahlung den Betrag dort wieder abzuziehen.
Vier Wege, Trinkgeld bei Kartenzahlung auszuzahlen
Mit den Zahlen von oben:
| Weg | Wann Kellner das Kartentrinkgeld bekommen | Bargeld, das du pro Woche brauchst | Deine Arbeit pro Woche | Der Haken |
|---|---|---|---|---|
| Bar bei der Abrechnung | Nach der Schicht | 1.344 € aus den Bareinnahmen | Abrechnungen unterschreiben lassen | Geht nur, solange genug Gäste bar zahlen |
| Überweisung einmal pro Woche | Montags | 0 € | 6 Überweisungen | Kellner warten bis zu einer Woche |
| Mit dem Monatslohn | Am Zahltag | 0 € | Eine Liste für das Lohnbüro | Kellner warten bis zu 5 Wochen |
| Echtzeitüberweisung am Abend | Nach der Schicht | 0 € | 24 Überweisungen | Jeden Abend Arbeit nach Feierabend |
Bar nach der Schicht ist in der deutschen Gastronomie der Normalfall und im Beispiel der beste Weg. Es kostet dich nichts, und dein Team hat das Geld am selben Abend. Reichen deine Bareinnahmen nicht, überweis jeden Montag das Kartentrinkgeld der Vorwoche, getrennt vom Lohn. Den Monatslohn würden wir nur nehmen, wenn dein Team das selbst so will.
Bar nach der Schicht: so stimmt die Kasse
Am Ende der Schicht druckt die Kasse für jede Kellnerin und jeden Kellner eine Abrechnung. Sie zeigt den Barumsatz, das Kartentrinkgeld und die Abgabe an Küche und Theke, wenn es eine gibt.
Viele Kellner kassieren mit einer eigenen Kellnerbörse, also einem Portemonnaie mit Wechselgeld. Nimm eine Kellnerin an einem Samstag mit 310 € Barumsatz und 58,50 € Kartentrinkgeld. Sie gibt 251,50 € ab und behält 58,50 €. Hat jemand mehr Kartentrinkgeld als Barumsatz, zahlt die Kasse den Rest aus.
Die Kasse bucht die 58,50 € als Auszahlung von Trinkgeld. Lass die Kellnerin die Abrechnung unterschreiben und leg sie zum Kassenbericht, dem Blatt, auf dem du am Abend das Bargeld zählst. So zeigst du bei einer Prüfung für jeden Euro, wer ihn bekommen hat.
Der Kassenbericht ist dann einfach: Bargeld am Anfang plus Bareinnahmen minus ausgezahltes Kartentrinkgeld ergibt das Bargeld am Ende. Deine Umsatzzahlen zeigen weiter den vollen Barumsatz, die Auszahlungen stehen als Trinkgeld daneben. Zähl das Bargeld zu zweit. Stimmt es nicht, weißt du, an welchem Abend und in welcher Schicht es passiert ist.
Kartentrinkgeld mit dem Lohn auszahlen
In Deutschland kommt der Lohn meist einmal im Monat. Trinkgeld vom 1. des Monats kommt dann erst mit dem Lohn, also bis zu 5 Wochen später. Dafür brauchst du kein Bargeld, und jeder Euro steht auf dem Kontoauszug.
Die Kasse zählt das Kartentrinkgeld für jede Person im Monat zusammen. Dein Lohnbüro überweist es mit dem Lohn, als eigene Zeile und als steuerfrei markiert. Trinkgeld darf auf der Lohnabrechnung nie im normalen Lohn verschwinden.
Bei Minijobs merkt man das sofort. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Nimm eine Aushilfe aus dem Team, die im Monat 43 Stunden zum Mindestlohn von 13,90 € arbeitet und 180 € Kartentrinkgeld bekommt.
| Trinkgeld als eigene, steuerfreie Zeile | Trinkgeld im normalen Lohn | |
|---|---|---|
| Lohn für 43 Stunden | 597,70 € | 597,70 € |
| Kartentrinkgeld | 180,00 € | 180,00 € |
| Zählt für die Grenze von 603 € | 597,70 € | 777,70 € |
| Ergebnis | Minijob bleibt | Über der Grenze |
Liegt eine Aushilfe jeden Monat über der Grenze, ist es kein Minijob mehr, und Sozialversicherung fällt an.
Wechselst du von bar auf den Lohn, sag es dem Team vier Wochen vorher schriftlich, mit dem Datum der ersten Auszahlung. Beim Wechsel gibt es einmal etwa einen Monat ohne Kartentrinkgeld, also sag das offen. Druck jeder Person am Ende jeder Schicht einen Beleg mit ihrem Kartentrinkgeld aus. Stimmt die Zeile auf der Lohnabrechnung mit den Belegen überein, rechnet bald niemand mehr nach.
Echtzeitüberweisung: Trinkgeld am Abend ohne Bargeld
Nimmt dein Betrieb kaum Bargeld ein, überweis das Kartentrinkgeld. Eine Echtzeitüberweisung ist eine Überweisung, die in wenigen Sekunden ankommt. Die Kellnerin hat ihr Trinkgeld dann schon auf dem Konto, wenn sie nach Hause geht.
Mit vier Kellnern an sechs Abenden sind das 24 Überweisungen pro Woche. Eine Überweisung am Montag für die ganze Woche sind nur 6, eine pro Person. Nimm die Echtzeitüberweisung am Abend nur, wenn dein Team das Geld am selben Tag braucht.
Bevor du startest, frag deine Bank:
- Was kostet eine Überweisung auf deinem Geschäftskonto?
- Kannst du mehrere Überweisungen mit einer einzigen Freigabe senden?
- Gibt es eine Grenze pro Tag für Echtzeitüberweisungen?
Dein Team braucht dafür nichts Neues. Die IBAN hast du schon aus der Lohnabrechnung.
Was dein neues Kassensystem können muss
Du wechselst sowieso das Kassensystem, also prüf diese Punkte vor der Unterschrift. Für den Umzug selbst lies, wie du das Kassensystem wechselst, ohne die Speisekarte neu zu tippen.
- Jedes Kartentrinkgeld gehört zu der Person, die den Tisch abgerechnet hat. Änderungen nach dem Abschluss speichert die Kasse mit Name und Uhrzeit.
- Kartenterminal und Kasse sind verbunden, und das Trinkgeld aus dem Terminal landet in der Kasse. Tippt der Kellner es nur ins Terminal, fehlt es in der Abrechnung.
- Die Abrechnung jeder Person zeigt Barumsatz, Kartentrinkgeld, Abgabe und wer am Ende wem wie viel schuldet. Die Abgabe ist der Teil, den eine Kellnerin an Küche, Theke oder Runner weitergibt.
- Jede Auszahlung von Kartentrinkgeld ist ein eigener Vorgang. In der DSFinV-K, dem Datenformat für das Finanzamt, heißt er "TrinkgeldAN".
- Ein Bericht für jeden Zeitraum zeigt pro Person, was schon ausgezahlt und was noch offen ist, als Datei für dein Lohnbüro.
- Hast du einen Trinkgeldpool, teilt die Kasse ihn nach Stunden oder Punkten auf. Ein Trinkgeldpool ist ein gemeinsamer Topf, aus dem das Team nach einer festen Regel teilt. Lies die Regeln für einen Trinkgeldpool, bevor du einen einrichtest.
Regeln in Deutschland für Kartentrinkgeld (2026)
Trinkgeld ist steuerfrei, auf jedem Weg
Trinkgeld, das ein Gast freiwillig und zusätzlich zum Preis gibt, ist für deine Angestellten steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Es ist auch frei von Sozialversicherung, und seit 2002 gibt es dafür keine Grenze nach oben. Das gilt auch, wenn es per Karte kommt und du es nur aufbewahrst und weitergibst.
Steuerfreies Trinkgeld zählt nicht zur Minijob-Grenze von 603 € im Monat (2026). Als Inhaberin oder Inhaber bekommst du dagegen kein steuerfreies Trinkgeld. Was du selbst behältst, ist eine Einnahme deines Betriebs.
Ein fester Aufschlag, den der Gast zahlen muss, etwa ein Bedienungsgeld, ist kein Trinkgeld. Er ist dein Umsatz und für dein Team normaler Lohn. Lies dazu, was eine Servicepauschale ist und ob du sie verlangen darfst. Wie du Trinkgeld genau buchst und in der Lohnabrechnung zeigst, klär mit deinem Steuerbüro.
Kartentrinkgeld ist nicht dein Umsatz
Trinkgeld, das an dein Personal geht, gehört nicht zu deinem Umsatz, und du zahlst darauf keine Umsatzsteuer (Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 10.1 Abs. 5). Trinkgeld, das du als Inhaber behältst, ist dagegen Umsatz.
Das Kartentrinkgeld liegt aber erst auf deinem Konto. Prüft das Finanzamt deinen Betrieb, musst du zeigen, dass es beim Team angekommen ist: mit der Kasse, den unterschriebenen Abrechnungen oder dem Kontoauszug. Im Beispiel geht es um 1.344 € pro Woche, fast 70.000 € im Jahr. Fehlen die Belege, kann das Finanzamt dieses Geld als deine Einnahme zählen.
Kasse und Finanzamt
Jede elektronische Kasse braucht eine TSE (KassenSichV). Das ist ein Baustein, der jeden Vorgang so speichert, dass niemand ihn später ändern kann. Für jeden Verkauf gibt die Kasse einen Beleg aus, das ist die Belegausgabepflicht.
Das Finanzamt kann zur Kassen-Nachschau kommen, ohne vorher Bescheid zu sagen (§ 146b AO). Dann vergleicht es den Kassenbericht mit dem Bargeld in der Kasse. Steht eine Trinkgeld-Auszahlung nicht in der Kasse, fehlt Bargeld, und du kannst nicht zeigen, warum.
Seit 2025 meldest du jede neue Kasse innerhalb eines Monats über ELSTER beim Finanzamt (§ 146a Abs. 4 AO). Das gilt auch für die alte Kasse, wenn du sie abschaltest. Frag dein Steuerbüro, ob das schon erledigt ist.
Wann du auszahlen musst, und die Kartengebühr
Eine feste Frist in Tagen nennt kein Gesetz. Das Geld gehört aber deinem Team, also behalte es nicht länger als nötig. Zahl es spätestens mit dem nächsten Lohn aus und schreib deine Regel in den Arbeitsvertrag.
Trinkgeld ersetzt keinen Lohn (§ 107 Abs. 3 GewO). Den Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) zahlst du voll, ohne Trinkgeld mitzurechnen.
Ob du die Kartengebühr vom Trinkgeld abziehen darfst, regelt kein Gesetz klar. Bei 1 % Gebühr ginge es im Beispiel um 13,44 € pro Woche. Wir würden sie nicht abziehen, weil dein Team das als Griff in sein Trinkgeld sieht. Frag vorher einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deinen DEHOGA-Landesverband.
Echtzeitüberweisung und Namensprüfung
Seit dem 9. Oktober 2025 muss jede Bank im Euroraum Echtzeitüberweisungen senden und empfangen (EU-Verordnung 2024/886). Sie darf dafür nicht mehr verlangen als für eine normale Überweisung. Vor jeder Überweisung prüft die Bank außerdem, ob Name und IBAN zusammenpassen. Speichere die Namen deines Teams deshalb genau so, wie sie beim Konto stehen.
Diese Woche erledigen
- Hol dir aus der Kasse die letzten 8 Wochen: Kartentrinkgeld und Bareinnahmen pro Woche. Liegen die Bareinnahmen jede Woche darüber, bleib bei der Barauszahlung.
- Frag dein Steuerbüro, auf welchem Konto es das Kartentrinkgeld bucht und ob Trinkgeld bei Minijobs als eigene, steuerfreie Zeile läuft.
- Frag den Anbieter der neuen Kasse, ob Terminal und Kasse das Trinkgeld teilen und ob jede Auszahlung als "TrinkgeldAN" gebucht wird.
- Leg einen Weg fest und sag ihn dem Team schriftlich, bei einem Wechsel vier Wochen vorher.
- Melde die neue Kasse innerhalb eines Monats über ELSTER an und die alte ab.