Eine Lieferung kostet dich in Deutschland 2026 rund 10 € bis 13 €. Die durchschnittliche Liefergebühr liegt bei 2,50 € bis 4,90 €. Diese Lücke ist kein Zufall und kein Fehler — aber wenn du sie nicht kennst, fährst du jeden Freitagabend Essen aus und nennst das Wachstum.

Die Kurzfassung: Rechne zuerst deine Kosten pro Lieferung aus. Fahrerzeit, Kilometer, Verpackung, Reklamationsrisiko — die meisten kleinen Betriebe landen bei 11 € bis 13 €. Deine Liefergebühr deckt davon realistisch nur 30 bis 45 %. Den Rest holst du über den Mindestbestellwert, nicht über die Gebühr. Und dein Liefergebiet ziehst du nach Fahrzeit: drei Zonen, jede mit eigener Gebühr und eigenem Mindestbestellwert, nichts über 20 Minuten von Tür zu Tür.

Drei Zahlen — Gebühr, Mindestbestellwert, Zone. Mehr ist es nicht. Sitzen sie richtig, trägt sich die Lieferung selbst. Sitzen sie falsch, betreibst du einen Kurierdienst, der Essen verschenkt.

Fang mit einer Zahl an: deine Kosten pro Lieferung

Du kannst die Lieferung nicht kalkulieren, bevor du weißt, was eine einzelne Lieferung kostet. Nicht die Zahl der Plattform. Deine.

Alle Zahlen hier sind netto, also ohne Umsatzsteuer. Das ist die deutsche Denkweise und der Punkt, an dem die meisten sich verrechnen.

Mit eigenem Fahrer:

  • Fahrerzeit — 20 Minuten Tour bei 20 €/Stunde vollkostet: 6,70 €
  • Kilometer — 8 km hin und zurück mit 0,30 € Kilometergeld: 2,40 €
  • Verpackung — Menüschale, Tüte, Siegel, Servietten, Soßenbecher: 1,80 €
  • Storno- und Reklamationsrisiko — rund 2 % von 35 €: 0,70 €
  • Kosten pro Lieferung: rund 11,60 €

Über eine Plattform, die selbst fährt:

  • Provision — rund 30 % auf eine Bestellung von 30 € netto: 9,00 €
  • Verpackung: 1,80 €
  • Reklamationsrisiko: 0,70 €
  • Kosten pro Lieferung: rund 11,50 €

Zwei Dinge, bevor du diese Zahlen übernimmst. Stoppe eine echte Tour — Freitag 19:30 Uhr, nicht Dienstag um zehn. Parkplatzsuche, Aufzug, verschlossene Haustür und ein Klingelschild ohne Namen kosten jedes Mal fünf Minuten extra. Und rechne mit null Trinkgeld. Trinkgeld ist in Deutschland das Dankeschön des Gastes an den Fahrer, kein Teil des Lohns und schon gar kein Posten in deiner Kalkulation.

Schreib deine Zahl an die Wand. Alles Weitere rechnet sich daraus.

Was ein eigener Fahrer wirklich kostet

"20 € pro Stunde" klingt hoch, wenn der Mindestlohn 2026 bei 13,90 € liegt. Ist es aber nicht. So kommst du dahin:

PostenBetrag pro Stunde
Bruttolohn (Mindestlohn 2026)13,90 €
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung, rund 21 %+ 2,90 €
Urlaub, Feiertage, Krankheit (rund 12 % Ausfallzeit)+ 2,00 €
BGN-Beitrag, Arbeitskleidung, Handy+ 0,50 €
Vollkosten pro Stunderund 19,30 €

Zahlst du 16 € statt Mindestlohn — und das musst du meistens, sonst findest du keinen Fahrer —, landest du bei 22 € bis 24 € pro Stunde. Rechne im Zweifel mit 20 €. Wer mit 13,90 € kalkuliert, hat sich um ein Drittel vertan.

Was darf die Liefergebühr kosten?

Ehrliche Antwort: In Deutschland deckt die Liefergebühr 30 bis 45 % deiner Kosten pro Lieferung. Mehr geht am Markt nicht durch.

Der Grund ist einfach. Die Gäste kennen aus den Apps Gebühren zwischen 2,50 € und 4,90 €. Alles darüber liest sich wie eine Strafe, und der Warenkorb wird abgebrochen. Du versuchst nicht, mit der Gebühr Gewinn zu machen. Du versuchst, sie vom Geschenk zur Beteiligung zu machen.

Bei 11,60 € Kosten pro Lieferung nimmst du also 3,90 €. Du trägst rund 8 € selbst, und die Bestellung muss das wieder einspielen. Tut sie auch — solange sie groß genug ist. Genau dafür gibt es den Mindestbestellwert.

Was die Zahl wirklich bewegt:

  • Kostenlose Lieferung ist ein Rabatt, den du nur nicht so nennst. Wenn du einem Gast nie 4 € auf die Rechnung gutschreiben würdest, schenk ihm auch keine 4 € Fahrtkosten.
  • Preise die Gebühr, nicht das Essen — größtenteils. 10 bis 15 % Aufschlag auf die Lieferpreise sind normal und werden akzeptiert. Wenn du aber die kompletten Lieferkosten in die Gerichte einrechnest, sieht deine Speisekarte neben der Karte im Haus teuer aus. Und die Gäste vergleichen, gerade wenn beide auf derselben Website stehen.
  • Runde Beträge wirken. 3,90 € verkauft sich besser als 4,00 €. Das ist kein Marketingmythos, das siehst du in deinen eigenen Zahlen nach zwei Wochen.
  • Stapel keine Gebühren. Liefergebühr plus Servicegebühr plus Mindermengenzuschlag plus Verpackungspauschale — so entsteht die Ein-Stern-Bewertung über einen Döner für 14 €. Nimm eine. Wenn du im Haus schon eine Servicepauschale berechnest, überleg dir sehr genau, ob die auch in die Lieferung gehört.
  • Zeig sie früh. Dazu gleich mehr — in Deutschland ist das nicht nur gute Praxis, sondern Pflicht.

Die Liefergebühr und die Umsatzsteuer: 7 % oder 19 %?

Diesen Abschnitt haben englischsprachige Ratgeber nicht, und er ist der teuerste Fehler im ganzen Thema.

Seit 1.1.2026 gelten auf Speisen 7 % Umsatzsteuer — in jedem Kanal. Im Haus, außer Haus, Lieferung, Catering. Die alte Frage "hier essen oder mitnehmen?" ist steuerlich erledigt. Getränke bleiben bei 19 %, egal ob mit oder ohne Alkohol, egal wie sie zum Gast kommen.

Und die Liefergebühr? Die ist eine Nebenleistung. Sie teilt das Schicksal der Hauptleistung:

  • Reine Speisenbestellung → die Liefergebühr wird mit 7 % besteuert.
  • Reine Getränkebestellung → 19 %.
  • Gemischte Bestellung → du musst die Gebühr aufteilen, im Verhältnis der Nettoumsätze.

Ein Beispiel, damit es greifbar wird. Ein Gast bestellt Speisen für 30 € und Getränke für 10 €, dazu 3,90 € Liefergebühr:

PostenBruttoNettoAnteil
Speisen (7 %)30,00 €28,04 €77 %
Getränke (19 %)10,00 €8,40 €23 %
Liefergebühr, Speisenanteil (7 %)3,00 €2,80 €—
Liefergebühr, Getränkeanteil (19 %)0,90 €0,76 €—

Auf der Rechnung müssen beide Steuersätze getrennt ausgewiesen sein. Deine Kasse muss das automatisch können, und die Aufteilungsmethode gehört in die Verfahrensdokumentation — genau hier sucht die Betriebsprüfung. Wenn du tiefer einsteigen willst: Wir haben die Kanäle einzeln durchgerechnet in Umsatzsteuer im Restaurant.

Zwei Dinge, die in dem Zusammenhang gern vergessen werden:

  • Lieferbestellungen müssen genauso in die Kasse wie jede Bestellung im Haus. § 146a AO: zertifizierte TSE, Einzelaufzeichnung, keine Sammelbuchung "Lieferung Freitag".
  • Die Belegausgabepflicht gilt auch hier. Der Beleg darf digital sein — per Mail oder QR —, angeboten werden muss er trotzdem. In der Praxis legen die meisten ihn einfach in die Tüte.

Was vor der Bestellung sichtbar sein muss

Hier trennt sich Deutschland deutlich vom US-Vorbild, und es kostet dich Geld, wenn du es falsch machst.

§ 3 PAngV — Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Auf deiner Bestellseite stehen Endpreise, keine Nettopreise. Und Liefergebühr und Mindestbestellwert müssen klar sichtbar sein, bevor der Gast bestellt — nicht erst im letzten Schritt, wenn der Warenkorb voll ist. Eine Gebühr, die im Checkout überraschend auftaucht, ist in Deutschland ein handfestes Abmahnrisiko. Wettbewerbszentrale, Verbraucherzentralen und Mitbewerber schauen genau darauf.

Praktisch heißt das: Liefergebühr und Mindestbestellwert gehören auf die Speisekartenseite, nicht ins Kleingedruckte. Am besten in einem Satz über den Gerichten: "Lieferung 3,90 €, ab 22 € Bestellwert, im Umkreis von 5 km."

§ 312j BGB — die Buttonlösung. Der Bestellbutton heißt "zahlungspflichtig bestellen" oder etwas eindeutig Gleichwertiges. Direkt darüber stehen Gesamtpreis, Liefergebühr und alle weiteren Kosten. Ein Button mit "Absenden" reicht nicht.

§ 270a BGB — keine Zuschläge auf normale Zahlungsmittel. Für SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung und normale Giro- oder Kreditkarten von Verbrauchern darfst du keinen Aufschlag verlangen. Was weiter erlaubt ist: ein Mindestbetrag für Kartenzahlung, solange du ihn vorher deutlich ansagst — auf der Bestellseite und am besten noch mal beim Fahrer. "Karte ab 10 €" ist okay. "Karte kostet 0,50 €" ist es nicht.

Dazu kommt bei einer eigenen Bestellseite die Grundausstattung: Impressum nach § 5 DDG, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG. Klingt lästig, ist aber an einem Nachmittag erledigt und erspart dir die 500-€-Abmahnung.

Die Formel für den Mindestbestellwert

Das ist der Hebel, vor dem die meisten Angst haben — und der am besten zahlt.

Mindestbestellwert = (Kosten pro Lieferung − Liefergebühr + Zielgewinn) ÷ Rohertragsquote

Rechnen wir es durch, netto. Kosten pro Lieferung 11,60 €. Liefergebühr 3,90 € brutto, bei 7 % also 3,64 € netto. Du willst, dass jede Lieferung mindestens 6 € Rohertrag übrig lässt, nachdem sie sich selbst getragen hat. Dein Wareneinsatz liegt bei 30 %, deine Rohertragsquote also bei 70 %.

(11,60 € − 3,64 € + 6,00 €) ÷ 0,70 = 13,96 € ÷ 0,70 = 19,94 € netto

Brutto sind das rund 21,30 €. Runde auf 22 €. Das ist dein Boden. Darunter arbeitest du aus Freude an der Sache.

Und jetzt die Gegenprobe, die genauso wichtig ist: Die Formel gibt dir die Untergrenze, der Markt gibt dir die Obergrenze. In Deutschland liegen Mindestbestellwerte fast überall zwischen 15 € und 25 €. Wer 35 € verlangt, rutscht bei den Plattformen in der Sortierung nach unten und verschwindet aus der Auswahl, bevor jemand die Speisekarte gesehen hat. Bleib in dem Band, auch wenn deine Formel höher zeigt — dann musst du an den Kosten pro Lieferung arbeiten, nicht am Mindestbestellwert.

Wenn Formel und Markt weit auseinanderliegen, teil nicht die Differenz und hoff. Fang beim Boden an und geh in 2-€-Schritten nach oben. Beobachte dabei den Deckungsbeitrag pro Lieferung, nicht die Anzahl der Bestellungen. Die meisten Küchen können zwei Schritte weiter gehen, als sie sich zutrauen.

Zwei Details, die mehr ausmachen, als sie sollten:

  • Der Mindestbestellwert gilt für den Warenwert, vor Liefergebühr, Steuer und Trinkgeld. Sonst erreicht ein Gast mit 18 € Essen und 3,90 € Gebühr deine 22 € — und du stehst wieder am Anfang.
  • Zeig ihn auf der Speisekartenseite, nicht im Checkout. Das ist nicht nur höflich, es ist nach § 3 PAngV auch die sichere Seite.

Liefergebiet festlegen: hör auf, Kreise zu malen

Ein Kreis auf der Karte ist kein Liefergebiet. Ein Kreis ist ein Wunsch.

Warmes Essen hat eine ehrliche Grenze: 20 Minuten von Tür zu Tür. Danach werden die Pommes weich, die Soße trennt sich, und der Gast gibt deiner Küche die Schuld, nicht der Entfernung. Also ziehst du dein Liefergebiet nach Fahrzeit zur Stoßzeit und korrigierst danach mit dem gesunden Menschenverstand.

Das Drei-Zonen-Modell, das für die meisten kleinen Betriebe funktioniert:

ZoneFahrzeit einfachEntfernung StadtLiefergebührMindestbestellwert
Zone 1 — Kernunter 8 Min.bis 3 km2,50 €15 €
Zone 2 — Standard8–15 Min.3–5 km3,90 €22 €
Zone 3 — Rand15–20 Min.5–8 km4,90 €29 €
Außerhalbüber 20 Min.über 8 kmkeine Lieferungnur Abholung

Sieh dir an, was da passiert. Es wird nicht nur mehr für die Entfernung verlangt — es steigt auch der Mindestbestellwert mit der Entfernung. Eine Bestellung über 16 € nach 7 km ist ein Verlust. Eine Bestellung über 32 € nach 7 km ist ein guter Abend.

Auf dem Land ziehst du die Ringe weiter. Wenn du 8 km ohne eine einzige Ampel fährst, bist du in zwölf Minuten da. Dann darf Zone 3 bis 10 km gehen. In der Innenstadt schrumpft sie dafür schnell auf 4 km, weil dieselbe Strecke 18 Minuten dauert. Der Radius ist das Ergebnis, nicht die Vorgabe.

Schneide deine Zonen an echten Hindernissen, nicht an Radiuslinien:

  • Flüsse, Bahnstrecken und Autobahnen mit nur einer Querung
  • Einbahnstraßensysteme, die aus 800 Metern eine Zwölf-Minuten-Schleife machen
  • Große Parks, Kliniken und Industriegebiete ohne Durchfahrt
  • Hochhäuser und Wohnanlagen, in denen der Fahrer acht Minuten im Treppenhaus steht
  • Gewerbegebiete nach 18 Uhr — da ist niemand mehr, und der Haupteingang ist zu
  • Fußgängerzonen mit Lieferverbot ab einer bestimmten Uhrzeit. Ruf im Zweifel beim Ordnungsamt an, das regelt jede Stadt anders

Arbeite mit Postleitzahlen oder Stadtteilnamen, wo es geht. Ein Radius schneidet Straßen in der Mitte durch, und dann bekommt der Nachbar zwei Häuser weiter geliefert und der Gast nicht. Postleitzahlen kann dein Team erklären, und Gäste akzeptieren sie leichter.

Zur Stoßzeit schrumpfen, in ruhigen Stunden ausweiten. Zone 3 an einem toten Dienstag ist geschenktes Geld. Zone 3 am Freitag um 20 Uhr, wenn der Pass voll ist, ist eine kalte Pizza und eine Erstattung. Viele Küchen schalten Zone 3 in der Stoßzeit einfach ab und geben der Lieferung eigene Öffnungszeiten, getrennt vom Gastraum.

Diese Regeln gehören ins System, nicht in den Kopf einer Kellnerin. Maximale Entfernung, Mindestbestellwert und Liefergebühr pro Filiale sollten in deinem Kassensystem hinterlegt sein — dann kann sie am Telefon niemand aus Freundlichkeit überschreiben.

Wann gebührenfreie Lieferung wirklich Geld bringt

Kostenlose Lieferung ab einem bestimmten Bestellwert ist eines der besten Werkzeuge für Zusatzverkauf in der Gastronomie — und einer der schnellsten Wege, Geld zu verlieren, wenn die Schwelle aus dem Bauch kommt.

Die Rechnung: Verzichtest du auf 3,90 € Gebühr (3,64 € netto) bei 70 % Rohertrag, muss der Warenkorb um 3,64 € ÷ 0,70 = rund 5,20 € netto wachsen, nur um auf null zu kommen. Auf der Rechnung sind das gut 5,50 €.

Und jetzt der Haken, den fast niemand einrechnet: Die meisten Bestellungen, die deine Schwelle überschreiten, hätten sie sowieso überschritten. Du bezahlst für ein Verhalten, das du schon hattest.

Setz die Schwelle deshalb 40 bis 60 % über deinen aktuellen durchschnittlichen Lieferbon.

Liegt dein Lieferbon im Schnitt bei 26 €, gehört die kostenlose Lieferung auf 36 € bis 39 €, nicht auf 30 €. Hoch genug, dass sich jemand strecken muss. Nah genug, dass sich das Strecken lohnt. In der Praxis landen die meisten deutschen Betriebe zwischen 30 € und 40 €. Danach beobachtest du deinen Durchschnittsbon einen Monat lang. Hat er sich kaum bewegt, war die Schwelle zu niedrig — dann hast du einfach Gebühren verschenkt.

Und halte die kostenlose Lieferung in Zone 1. Kostenlos bis an den Rand der Karte zu fahren, macht deine schlechtesten Bestellungen zu deinen beliebtesten.

Eigene Fahrer oder Lieferando?

Diese Entscheidung ändert deine Kosten pro Lieferung komplett — und sie hat in Deutschland eine arbeitsrechtliche Seite, die man nicht ignorieren kann.

Eigene Fahrer sind Arbeitnehmer. Nicht "Selbstständige auf Rechnung". Wenn du Schichten einteilst, Kleidung vorgibst und die Route bestimmst, ist das ein Arbeitsverhältnis — Punkt. Machst du daraus ein Auftragsverhältnis, ist das Scheinselbstständigkeit, und die Deutsche Rentenversicherung fordert bei der nächsten Betriebsprüfung die Sozialabgaben nach. Rückwirkend bis zu vier Jahre, bei Vorsatz deutlich länger. Das ist der Posten, der kleine Lieferbetriebe umbringt.

Was dazugehört, wenn du selbst fährst:

  • Mindestlohn 13,90 € (Stand 2026). Realistisch zahlst du 15 € bis 17 €, sonst findest du niemanden.
  • Minijob bis 603 € im Monat (2026). Bei 13,90 € sind das rund 43 Stunden im Monat, also gut 10 Stunden pro Woche. Wer mehr fährt, wird sozialversicherungspflichtig.
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): ab 6 Stunden 30 Minuten Pause, ab 9 Stunden 45 Minuten. Ruhezeit 11 Stunden, in der Gastronomie 10 Stunden mit Ausgleich. Die Pause gehört in den Dienstplan, nicht in die Hoffnung.
  • Kilometergeld 0,30 € pro gefahrenem Kilometer, wenn der Fahrer sein eigenes Auto nutzt. Steuerfrei, aber nachweispflichtig — Fahrtenbuch oder Tourenliste.
  • Versicherung: Betriebshaftpflicht, und beim Fahrzeug ausdrücklich die Dienstfahrten-Deckung prüfen. Eine private Kfz-Versicherung deckt gewerbliche Fahrten oft nicht. Ein Anruf bei deinem Versicherer, bevor der erste Fahrer losfährt.
  • BGN: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ist Pflicht.

Die Plattform-Alternative. In Deutschland sind das Lieferando (mit Abstand Marktführer), dazu Uber Eats und Wolt in größeren Städten. Die Provision liegt grob bei 13 % bis 30 % plus Umsatzsteuer — die 13 % gelten, wenn du selbst lieferst und die Plattform nur die Bestellung bringt, die 30 % wenn ihre Fahrer fahren. Die Umsatzsteuer auf die Provision holst du dir als Vorsteuer zurück, sofern du nicht Kleinunternehmer bist.

Die ehrliche Abwägung: Unter etwa 15 Lieferungen am Tag rechnet sich ein eigener Fahrer selten, weil er auch zwischen den Touren bezahlt wird. Darüber wird er schnell günstiger als 30 % Provision. Viele Betriebe fahren gemischt — eigene Fahrer in Zone 1 und 2, Plattform für Zone 3.

Wo das Geld leise verschwindet

Fünf Lecks findest du in fast jedem Lieferbetrieb:

  1. Die Verpackung ist zu knapp kalkuliert. Geschätzt wird 0,60 €, echt sind es 1,50 € bis 3,00 €, sobald du Menüschale, Tüte, Sicherheitsverschluss, Besteck und Soßenbecher zusammenzählst. Zähl es für deine drei meistbestellten Liefergerichte einmal richtig durch und nimm diese Zahl.
  2. Die Verpackungspflichten, die niemand einplant. LUCID-Registrierung beim Verpackungsregister und Systembeteiligung sind für Serviceverpackungen Pflicht. Dazu kommt die Einwegkunststoffabgabe (EWKFondsG) mit jährlicher Meldung. Und die Mehrwegangebotspflicht nach § 33 f. VerpackG — Ausnahme nur für Betriebe mit höchstens 5 Beschäftigten und höchstens 80 m² Verkaufsfläche. Alles zusammen sind das keine riesigen Summen, aber es ist Aufwand, den man kennen muss.
  3. Zahlungsgebühren auf die Liefergebühr. Online zahlst du je nach Anbieter rund 1,2 % bis 2,5 % plus 0,25 € bis 0,35 € pro Transaktion — und zwar auf den Gesamtbetrag, inklusive der Liefergebühr, die du gerade kassiert hast. Klein, aber real. Draufschlagen darfst du das nach § 270a BGB nicht.
  4. Die Umsatzsteuer auf die Liefergebühr. Wer alles pauschal mit 19 % bucht, verschenkt bei reinen Speisenbestellungen jeden Monat Geld. Wer alles mit 7 % bucht, bekommt bei der Prüfung eine Nachzahlung. Beides passiert häufiger, als man denkt — meistens, weil die Kasse nie richtig eingerichtet wurde.
  5. Trinkgeld als Lohnbestandteil. Ein Trinkgeld ist das Dankeschön des Gastes an den Fahrer, kein Zuschuss zu deinen Personalkosten. In Deutschland rundet man auf oder gibt bis zu 10 % — die amerikanischen 20 % sind hier keine Norm und werden es auch nicht. Kalkuliere mit null Trinkgeld und behandle alles, was kommt, als Bonus für den Fahrer. Steuerfrei ist es beim Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 51 EStG ohnehin.

Ein echtes Vorher-Nachher

Eine Pizzeria mit 30 Lieferungen am Tag. Pauschal 2,50 € Liefergebühr, 15 € Mindestbestellwert, ein 6-km-Kreis auf der Karte. Durchschnittlicher Lieferbon: 26 € netto. Wieder alles netto.

Vorher. Rohertrag bei 70 % sind 18,20 € pro Bestellung. Die Kosten pro Lieferung liegen bei 11,60 €, die Gebühr bringt netto 2,34 € zurück, also bleiben 9,26 € Nettokosten. Deckungsbeitrag pro Bestellung: 8,94 €. Bei 30 Bestellungen am Tag sind das rund 8.050 € im Monat.

Nachher. Sie teilen die Karte in drei Zonen, heben den Mindestbestellwert auf 22 € und staffeln die Gebühr. Die Bestellungen gehen um 15 % zurück, auf 26 am Tag. Aber der durchschnittliche Lieferbon klettert auf 33 € netto, die durchschnittlich kassierte Gebühr steigt auf 3,55 € netto, und der engere Kernbereich drückt die Kosten pro Lieferung auf 10,20 €.

Neuer Deckungsbeitrag pro Bestellung: 23,10 € − (10,20 € − 3,55 €) = 16,45 €. Bei 26 Bestellungen am Tag sind das rund 12.830 € im Monat.

Rund 4.800 € mehr jeden Monat — bei vier Bestellungen weniger pro Tag. Gleiche Küche, gleiches Team, gleiches Essen. Nur drei Zahlen, die diesmal gerechnet und nicht geraten wurden.

Das ist der Teil, den viele am schwersten schlucken: Weniger Lieferungen sind oft die richtige Antwort. Stückzahl fühlt sich nach Erfolg an. Der Deckungsbeitrag zahlt die Miete.

So änderst du deine Gebühren, ohne Gäste zu verlieren

  • Ändere eine Sache nach der anderen. Mindestbestellwert erhöhen, Gebühr staffeln oder Zonen neu ziehen — nicht alles in derselben Woche. Sonst weißt du hinterher nicht, was gewirkt hat.
  • Gib dem Ganzen drei bis vier Wochen. Die erste Woche sieht immer schlecht aus. Stammgäste brauchen zwei, drei Bestellungen, um sich umzugewöhnen.
  • Miss den Deckungsbeitrag pro Lieferung, nicht die Anzahl der Bestellungen. Die Stückzahl ist hier die Eitelkeitszahl.
  • Beobachte abgebrochene Warenkörbe. Wenn Leute befüllen und dann gehen, liegt dein Mindestbestellwert über dem, was sie ausgeben wollen — nicht nur über dem, was sie erwartet haben.
  • Entschuldige dich nicht bei der Ankündigung. "Lieferung 3,90 € im Umkreis von 5 km, ab 22 € Bestellwert." Fertig. Kein Absatz Erklärung. Klare Regeln werden akzeptiert, defensive werden diskutiert.
  • Keine Ausnahmen für alte Gäste. Zwei Preismodelle gleichzeitig sind ein Albtraum für dein Team und ein Magnet für schlechte Bewertungen.

Fehler, die aus der Lieferung ein Hobby machen

  • Ein Liefergebiet, das am Schreibtisch gemalt und nie gefahren wurde. Der mit Abstand häufigste.
  • Eine Pauschalgebühr für jede Entfernung. Du subventionierst deine schlechtesten Bestellungen mit deinen besten.
  • Ein Mindestbestellwert, der aus Höflichkeit entstanden ist. 10 € Mindestbestellwert sind nicht großzügig, sie sind teuer.
  • Versteckte Gebühren im letzten Schritt. In Deutschland nicht nur ärgerlich, sondern nach § 3 PAngV abmahnfähig.
  • Ein Aufschlag für Kartenzahlung. Nach § 270a BGB nicht erlaubt. Ein angekündigter Mindestbetrag ist der saubere Weg.
  • Fahrer auf Rechnung. Scheinselbstständigkeit ist keine Grauzone, sondern eine Nachzahlung mit Datum.
  • Nie neu rechnen. Löhne, Kraftstoff, Verpackung und Provisionen haben sich im letzten Jahr alle bewegt, und der Steuersatz auf Speisen hat sich zum 1.1.2026 geändert. Deine Kalkulation von 2024 ist Fiktion. Rechne alle sechs Monate neu.

Häufige Fragen zu Liefergebühr und Mindestbestellwert

Wie hoch sollte die Liefergebühr sein? Für die meisten kleinen Betriebe 2,50 € bis 4,90 € (Stand 2026). Damit deckst du 30 bis 45 % deiner Kosten pro Lieferung, die mit eigenem Fahrer meist bei 11 € bis 13 € liegen. Den Rest holst du über den Mindestbestellwert.

Wie hoch sollte der Mindestbestellwert sein? 15 € bis 25 € für die meisten Küchen. Rechne (Kosten pro Lieferung − Liefergebühr + Zielgewinn) ÷ Rohertragsquote und bleib danach im Marktband. Über 25 € rutschst du bei den Plattformen in der Sortierung nach unten.

Wie groß darf mein Liefergebiet sein? Höchstens 20 Minuten von Tür zu Tür in deiner Stoßzeit. In der Stadt sind das meist 3 bis 5 km, auf dem Land 8 bis 10 km. Miss nach Fahrzeit, nie nach einem Kreis auf der Karte.

Darf ich für verschiedene Zonen unterschiedliche Liefergebühren nehmen? Ja, und du solltest es tun. Gestaffelte Gebühren mit passenden Mindestbestellwerten sind die wirksamste einzelne Änderung, die die meisten Betriebe bei der Lieferung machen können. Bleib bei drei Zonen, damit Team und Gäste mitkommen.

Mit wie viel Umsatzsteuer rechne ich die Liefergebühr ab? Sie folgt der Hauptleistung. Reine Speisenbestellung: 7 % (seit 1.1.2026). Reine Getränkebestellung: 19 %. Gemischte Bestellung: aufteilen im Verhältnis der Nettoumsätze und beide Sätze getrennt auf der Rechnung ausweisen.

Darf ich einen Aufschlag für Kartenzahlung verlangen? Nein. § 270a BGB verbietet Zuschläge für SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung und normale Giro- oder Kreditkarten von Verbrauchern. Erlaubt bleibt ein Mindestbetrag für Kartenzahlung, wenn du ihn vorher deutlich ankündigst.

Sollte ich kostenlose Lieferung anbieten? Nur ab einer Schwelle, die 40 bis 60 % über deinem aktuellen durchschnittlichen Lieferbon liegt — in Deutschland meist 30 € bis 40 € — und nur in deiner nächstgelegenen Zone. Kostenlose Lieferung auf alles ist ein Dauerrabatt ohne Werbewirkung.

Bekommt der Fahrer die Liefergebühr? Nein. Die Gebühr deckt deine Kosten, das Essen zum Gast zu bringen. Das Trinkgeld gehört dem Fahrer. Schreib das offen auf deine Bestellseite — viele Gäste nehmen das Gegenteil an und geben deshalb weniger. Üblich ist in Deutschland Aufrunden bis rund 10 %.


Die Lieferung ist kein Technikproblem und kein Marketingproblem. Es sind drei Zahlen, und fast niemand rechnet sie aus.

Nimm dir diese Woche eine Stunde, eine Stoppuhr und einen Taschenrechner und ermittle deine Kosten pro Lieferung. Das Ergebnis wird dich vermutlich ärgern. Dann setz eine Gebühr, die einen ordentlichen Teil davon trägt, einen Mindestbestellwert, der dich für die Fahrt bezahlt, und drei Zonen, die nach der Uhr gezogen sind statt nach dem Zirkel.

Du wirst weniger Bestellungen rausschicken. Und von jeder einzelnen deutlich mehr behalten. Am Freitagabend weißt du dann, ob sich die Tüte, die gerade zur Tür rausgeht, überhaupt lohnt — bevor der Fahrer losfährt, nicht erst am Monatsende.